1 Auf einen älteren Mann schlage nicht (mit harten Worten) los, sondern sprich ihm zu, als wäre er dein Vater; jüngere Männer behandle wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, jedoch mit aller Sittsamkeit Und nicht mit verdächtiger Vertraulichkeit.!
3 Unterstütze solche Witwen, die wirklich hilfsbedürftig sind!
4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zunächst Ehe die Gemeinde helfend eintritt. lernen, ihren Angehörigen Liebe zu beweisen und ihren Müttern und Großmüttern die empfangenen Wohltaten zu vergelten. Denn das ist Gott wohlgefällig.
5 Eine wirklich hilfsbedürftige Witwe, die ganz allein steht, die setzt ihre Hoffnung auf Gott und fleht und betet unablässig Tag und Nacht Wie Hanna Luk. 2,36f..
6 Eine Witwe aber, die ein ausschweifendes Leben führt, ist bei lebendigem Leib tot.
7 Dies Das V.5 und 6 Gesagte. schärfe ihnen Den Witwen. ein, damit man ihnen Den Witwen. nicht vorwerfen könne!
8 Sorgt ein Hausvater nicht für seine Hausgenossen Zum Haushalt gehörten auch die Sklaven. Der Bischof Cyprian verlangte von den christlichen Herren, sich auch der Pflege ihrer Sklaven anzunehmen. Das tat schon der Hauptmann in Kapernaum (Matth. 8,5ff.). und namentlich nicht für seine nächsten Verwandten, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Heide Jeder Hausvater soll nach Kräften so für seine Angehörigen sorgen, daß sie nicht nach seinem Tod hilflos dastehen und der Gemeinde zur Last fallen..
9 Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist Die Witwen, die in die Witwenklasse aufgenommen wurden, empfingen ihren Unterhalt von der Gemeinde und hatten dafür bestimmte Dienste zu leisten. Die alten Kirchenväter reden von Witwen, die eine Art Aufsicht über die weiblichen Gemeindeglieder, besonders die Witwen und Waisen führten; sie wurden durch Handauflegung eingesegnet und gelobten, nicht wieder zu heiraten. D.h. nur einmal verheiratet gewesen.. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen D.h. nur einmal verheiratet gewesen. sein
10 und sich durch gute Werke ein ehrenvolles Zeugnis erworben haben. Dahin gehört, daß sie Kinder großgezogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten geholfen, kurz, sich an allen möglichen Liebeswerken beteiligt hat.
11 Jüngere Witwen weise ab Nimm sie nicht in das Witwenverzeichnis auf!! Denn wenn sie im Widerspruch mit dem Dienst Christi Dem sie sich angelobt haben. von Liebeslust gereizt werden, so wollen sie (wieder) heiraten.
12 Damit setzen sie sich dann aber dem Vorwurf aus, daß sie ihr früher gegebenes Wort Sich dem Dienst der Gemeinde zu widmen. gebrochen haben.
13 Zugleich gewöhnen sie sich daran Wenn sie infolge der Unterstützung der Gemeinde nicht für ihren Lebensunterhalt zu sorgen haben., in trägem Nichtstun von Haus zu Haus zu laufen; und nicht nur das, sondern bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier führen sie auch ungehörige Reden.
14 Darum halte ich's für ratsam, daß jüngere Witwen (wieder) heiraten, Kinder gebären und das Hauswesen besorgen, so daß sie den Widersachern Der Frohen Botschaft. keinen Anlaß zu übler Nachrede geben.
15 Denn manchen Von den jüngeren Witwen. haben sich schon vom rechten Weg Von dem Weg der Tugend und Keuschheit. abgewandt und sind dem Satan nachgefolgt.
16 Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne Eine Witwe also, die ganz im Dienst einer weiblichen Privatperson steht, soll auch von dieser unterhalten werden; eine solche Witwe soll nicht von zwei Seiten Unterstützung empfangen: von der Privatperson und von der Gemeinde..
17 Die Ältesten, die als Vorsteher Tüchtiges leisten, ganz besonders solche, die sich's bei der Predigt und Belehrung (der Gemeinde) sauer werden lassen, die sollen durch eine doppelte Gabe geehrt werden Nach der alten Kirchenordnung der sogenannten apostolischen Konstitutionen sollte der Älteste von den Gaben der Gemeinde doppelt soviel erhalten wie die Witwen..
18 Denn die Schrift sagt: Du sollst einem dreschenden Ochsen nicht das Maul verbinden 5. Mos. 25,4., und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert Vgl. Luk. 10,7.."
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, wenn nicht zwei oder drei Zeugen vorhanden sind Die die Anklage bestätigen können (5. Mos. 19,15)..
20 Die (Ältesten), deren Schuld erwiesen ist, weise in Gegenwart aller Aller Ältesten. zurecht, damit auch die anderen gewarnt werden Sinn: damit auch die anderer Ältesten vor ähnlichen Vergehen gewarnt werden.!
21 Vor Gott, dem Herrn Jesus Christus und den auserwählten Engeln ermahne ich dich ernstlich: führe diese Anweisungen In V.19 und 20. ohne Vorurteil Also nicht nach willkürlicher Meinung, ehe die Sache spruchreif ist. aus und tue nichts nach Gunst!
22 Lege niemand übereilt die Hände auf und mache dich nicht an den Sünden anderer mitschuldig Es läßt sich nicht bestimmt sagen, welche Handauflegung bei der Einsetzung zum Amt oder an die Handauflegung bei der Erteilung der Absolution? In diesem Fall wäre die Meinung, daß die Absolution nur dann erteilt werden dürfe, wenn bei dem Büßenden gründliche Reue vorhanden sei.! Halte dich rein Aber übertreibe die Enthaltsamkeit nicht, sondern nimm Rücksicht auf deine Gesundheit (V.23).!
23 Trinke nicht mehr ausschließlich Wasser, sondern wegen deines Magens und deiner häufigen Kränklichkeit genieße etwas Wein!
24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden so klar zutage, daß sie ihnen wie Vorboten auf dem Weg zum Gericht Gemeint ist jedenfalls das göttliche Gericht. Es handelt sich um himmelschreiende Sünden. voraneilen; bei anderen treten sie erst später ans Licht Nämlich an dem göttlichen Gerichtstag (vgl. 1. Kor. 4,5)..
25 Ebenso ist's auch mit den guten Werken: einige sind ganz offenkundig; doch auch solche, mit denen sich's anders verhält, können nicht verborgen bleiben Wenn auch nicht auf Erden, so werden sie doch am göttlichen Gerichtstag offenbar. - Sollen V.24 und 25 das einleiten, was 6,1-2 den Sklaven eingeschärft wird? Die Fehler der Sklaven werden leicht offenbar, ihre guten Werke dagegen bleiben leicht verborgen, während es bei ihren Herren in der Regel umgekehrt ist. Da sollen nun die Sklaven dessen eingedenk sein, daß Gott alle richtet..
1 Einen Älteren schelte nicht, sondern ermahne ihn wie einen Vater, Jüngere wie Brüder,
2 ältere Weiber wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Keuschheit!
3 Witwen, die wirklich Witwen sind, halte in Ehren.
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, sollen sie zuerst lernen, an dem eigenen Hause gottesfürchtig zu sein und Beweise des Dankes zu entrichten den Voreltern! Denn dies ist vor Gott angenehm.
5 Die aber eine wirkliche Witwe ist und vereinsamt ist, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt, und sie harrt aus mit Flehen und in den Gebeten Nacht und Tag.
6 Die aber in Schwelgerei steht, ist lebendig verstorben.
7 Und dieses gebiete, auf dass sie untadelig seien!
8 Wenn aber jemand für die Eigenen und vor allem für seine Hausgenossen nicht sorgt, der hat den Glauben verleugnet, und er ist schlimmer als ein ungläubiger.
9 Eine Witwe soll eingetragen werden, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre geworden ist, eines Mannes Weib (war),
10 durch gute Werke bezeugt wird, wenn sie Kinder erzogen hat, wenn sie Gastfreundschaft erwiesen hat, wenn sie die Füße der Heiligen gewaschen hat, wenn sie Bedrängten beigestanden hat, wenn sie jedem guten Werke gefolgt ist.
11 Jüngere Witwen aber weise zurück! Denn wenn sie sinnlich geworden sind gegen Christi Willen, wollen sie heiraten.
12 Sie haben das Urteil, weil sie die erste Treue gebrochen haben.
13 Zugleich aber gewöhnen sie sich an den Müßiggang, indem sie in den Häusern umhergehen; sie sind aber nicht allein Müßiggang ergeben, sondern auch geschwätzig, und vorwitzig reden sie das nicht Nötige.
14 Ich beschließe nun, dass jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen, aber nicht einen Anlass geben dem Widersacher der Schmähung wegen.
15 Denn etliche sind schon abgewichen und dem Satan gefolgt.
16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, soll er ihnen beistehen, und die Gemeinde soll nicht beschwert werden, damit sie denen, die wirklich Witwen sind, beistehe.
17 Die Ältesten, die da gut vorstehen, sind einer doppelten Ehre wert zu halten, besonders wenn sie sich abmühen in Wort und Lehre!
18 Denn die Schrift sagt: Du sollst dem Ochsen, der drischt, keinen Maulkorb anlegen! und: Der Arbeiter ist seines Lohnes wert!
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Anklage an, außer vor zwei oder drei Zeugen!
20 Die da sündigen, strafe vor allen, damit auch die übrigen Furcht haben!
21 Ich beschwöre vor Gott und Christus Jesus und vor den auserwählten Engeln, dass du dieses bewahrst ohne Vorurteil, dass du nichts tust aus Parteilichkeit!
22 Lege keinem schnell Hände auf, beteilige dich nicht an fremden Sünden, halte dich selbst rein!
23 Sei kein Wassertrinker mehr, sondern nimm ein wenig Wein wegen deines Magens, wegen deiner öfteren Schwäche!
24 Bei etlichen Menschen sind die Sünden ganz bekannt, sie gehen ihnen zum urteil voraus, etlichen aber folgen sie auch nach.
25 Gleichsam aber sind auch gute Werke offenbar, und womit es sich anders verhält, die können doch nicht verborgen bleiben!