7 So gebt denn jedem, was ihm zukommt: Gebt Steuern dem, der darauf Anspruch hat; gebt Zoll dem, der ihn fordern darf; erweist Ehrfurcht, wem sie zukommt, und Achtung, wem sie gebührt!

7 Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt.