11 Auch die Diakonissen müssen achtbar sein. Sie dürfen nicht klatschen und verleumden, sondern sie müssen ernst sein und in jeder Hinsicht zuverlässig Vgl. Röm. 16,1. Die Diakonissen sollten als erfahrene und in allen weiblichen Verhältnissen erprobte christliche Hausfrauen und Mütter die jüngeren Frauen der Gemeinde mit ihrem Rat und Zuspruch unterstützen (Tert. de virgin. vel. c.9). Im Abendland wurde durch Kirchenversammlungen des 5. und 6. Jahrhunderts die Anstellung von Diakonissen verboten, z.B. durch die französischen Synoden zu Orange (441) und Epaon (517). Im Morgenland dagegen hielten sich die Diakonissen bis ins 12. Jahrhundert. Hier hatten sie auch die Aufgabe, die auf dem Land wohnenden Frauen zur Taufe vorzubereiten und bei ihrer Taufe zugegen zu sein..