16 Denn wo es sich um eine letztwillige Stiftung (oder ein Vermächtnis) handelt, da muß notwendig der Tod des Stifters nachgewiesen werden.
17 Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.
18 Daher ist auch die alte Gottesstiftung nicht ohne Blutvergießen Also nicht, ohne daß ein Tod erfolgte. eingeweiht.
19 Denn als Mose dem ganzen Volk alle Gebote des Gesetzes verkündigt hatte, da nahm er das Blut der Kälber und der Böcke 2. Mos. 24,3-6. nebst Wasser, scharlachroter Wolle und Ysop Diese drei Teile wurden bei Reinigungsopfern gebraucht (4. Mos. 19,6.18; 3. Mos. 14,5-6). Der Ysop, eine Pflanze, diente als Sprengwedel. und besprengte das eben vorgelesene Buch sowie das ganze Volk
20 mit den Worten: "Dies ist das Blut der Stiftung, die Gott für euch verordnet hat 2. Mos. 24,6-8. Das Buch, dessen Besprengung übrigens in dem mosaischen Bericht nicht besonders erwähnt wird, bedurfte auch einer Reinigung, weil es ja durch sündige Menschen hergestellt war.."