15 Hat sich dein Bruder Dein Mitjünger. an dir versündigt, so geh zu ihm und stelle ihm unter vier Augen sein Unrecht vor Vgl. 3. Mos. 19,17.. Hört er auf dich Und bittet er dich um Verzeihung., so hast du deinen Bruder gewonnen D.h. du hast ihn aufs neue als deinen Bruder gewonnen..
16 Hört er nicht, so geh nochmals zu ihm in Begleitung eines oder zweier Brüder, damit Nach dem Rechtsgrundsatz in 5. Mos. 19,15 (vgl. auch Joh. 8,17; 2. Kor. 13,1; 1. Tim. 5, 19). jedes Wort, das gesprochen wird, durch zwei oder drei Zeugen festgestellt werden könne.
17 Will er aber nicht auf diese Brüder hören, so bring die Sache vor die Gemeinde. Und hört er auch auf die Gemeinde nicht, dann sieh ihn an wie einen Heiden und Zöllner D.h. wie einen Menschen, mit dem man keinen Umgang mehr hat, und der außerhalb der Gemeinde steht, wie die Heiden und die abtrünnigen Israeliten, zu denen besonders die Zöllner gerechnet wurden, außerhalb der Gemeinde Israels standen..