1 א ובחדש השביעי באחד לחדש מקרא קדש יהיה לכם--כל מלאכת עבדה לא תעשו יום תרועה יהיה לכם
2 ב ועשיתם עלה לריח ניחח ליהוה--פר בן בקר אחד איל אחד כבשים בני שנה שבעה תמימם
3 ג ומנחתם--סלת בלולה בשמן שלשה עשרנים לפר שני עשרנים לאיל
4 ד ועשרון אחד לכבש האחד לשבעת הכבשים
5 ה ושעיר עזים אחד חטאת לכפר עליכם
6 ו מלבד עלת החדש ומנחתה ועלת התמיד ומנחתה ונסכיהם כמשפטם לריח ניחח אשה ליהוה {ס}
7 ז ובעשור לחדש השביעי הזה מקרא קדש יהיה לכם ועניתם את נפשתיכם כל מלאכה לא תעשו
8 ח והקרבתם עלה ליהוה ריח ניחח פר בן בקר אחד איל אחד כבשים בני שנה שבעה תמימם יהיו לכם
9 ט ומנחתם--סלת בלולה בשמן שלשה עשרנים לפר שני עשרנים לאיל האחד
10 י עשרון עשרון לכבש האחד--לשבעת הכבשים
11 יא שעיר עזים אחד חטאת מלבד חטאת הכפרים ועלת התמיד ומנחתה ונסכיהם {ס}
12 יב ובחמשה עשר יום לחדש השביעי מקרא קדש יהיה לכם--כל מלאכת עבדה לא תעשו וחגתם חג ליהוה שבעת ימים
13 יג והקרבתם עלה אשה ריח ניחח ליהוה--פרים בני בקר שלשה עשר אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם יהיו
14 יד ומנחתם--סלת בלולה בשמן שלשה עשרנים לפר האחד לשלשה עשר פרים שני עשרנים לאיל האחד לשני האילם
15 טו ועשרון עשרון לכבש האחד--לארבעה עשר כבשים
16 טז ושעיר עזים אחד חטאת מלבד עלת התמיד מנחתה ונסכה {ס}
17 יז וביום השני פרים בני בקר שנים עשר--אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
18 יח ומנחתם ונסכיהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפט
19 יט ושעיר עזים אחד חטאת מלבד עלת התמיד ומנחתה ונסכיהם {ס}
20 כ וביום השלישי פרים עשתי עשר אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
21 כא ומנחתם ונסכיהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפט
22 כב ושעיר חטאת אחד מלבד עלת התמיד ומנחתה ונסכה {ס}
23 כג וביום הרביעי פרים עשרה אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
24 כד מנחתם ונסכיהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפט
25 כה ושעיר עזים אחד חטאת מלבד עלת התמיד מנחתה ונסכה {ס}
26 כו וביום החמישי פרים תשעה אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
27 כז ומנחתם ונסכיהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפט
28 כח ושעיר חטאת אחד מלבד עלת התמיד ומנחתה ונסכה {ס}
29 כט וביום הששי פרים שמנה אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
30 ל ומנחתם ונסכיהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפט
31 לא ושעיר חטאת אחד מלבד עלת התמיד מנחתה ונסכיה {ס}
32 לב וביום השביעי פרים שבעה אילם שנים כבשים בני שנה ארבעה עשר תמימם
33 לג ומנחתם ונסכהם לפרים לאילם ולכבשים במספרם--כמשפטם
34 לד ושעיר חטאת אחד מלבד עלת התמיד מנחתה ונסכה {ס}
35 לה ביום השמיני--עצרת תהיה לכם כל מלאכת עבדה לא תעשו
36 לו והקרבתם עלה אשה ריח ניחח ליהוה--פר אחד איל אחד כבשים בני שנה שבעה תמימם
37 לז מנחתם ונסכיהם לפר לאיל ולכבשים במספרם--כמשפט
38 לח ושעיר חטאת אחד מלבד עלת התמיד ומנחתה ונסכה
39 לט אלה תעשו ליהוה במועדיכם--לבד מנדריכם ונדבתיכם לעלתיכם ולמנחתיכם ולנסכיכם ולשלמיכם
1 Und der erste Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag.
2 Und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel;
3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder
4 und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lämmer;
5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen,
6 über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.
7 Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun,
8 sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
9 mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Sernmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder
10 und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer;
11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer der Versöhnung und das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HErrn sieben Tage feiern.
13 Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder
15 und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lämmer;
16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Am andern Tage zwölf junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
20 Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
21 mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
22 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
28 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sündopfer über
31 dazu das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
32 Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel,
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
34 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
36 Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht;
38 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.