1 Thou shalt not see thy brother's ox or his sheep go astray, and hide thyself from them: thou shalt in any case bring them back unto thy brother.
2 And if thy brother be not near unto thee, and thou know him not, then thou shalt bring it unto thy house, and it shall be with thee until thy brother seek after it, and thou shalt restore it unto him.
3 And so shalt thou do with his ass; and so shalt thou do with his clothing; and so shalt thou do with everything that is lost of thy brother, which he loseth, and thou findest: thou mayest not hide thyself.
4 Thou shalt not see thy brother's ass or his ox fall by the way, and hide thyself from them: thou shalt in any case {help} him to lift them up.
5 There shall not be a man's apparel on a woman, neither shall a man put on a woman's clothing; for whoever doeth so is an abomination to Jehovah thy God.
6 If a bird's nest chance to be before thee in the way, in any tree, or upon the ground, with young or with eggs, and the dam sitting upon the young or upon the eggs, thou shalt not take the dam with the young:
7 thou shalt in any case let the dam go, and thou mayest take the young to thee, that it may be well with thee, and that thou mayest prolong thy days.
8 When thou buildest a new house, thou shalt make a parapet for thy roof, that thou bring not blood upon thy house, if any one should in any wise fall from it.
9 Thou shalt not sow thy vineyard with {seed of} two sorts, lest the whole of thy seed which thou hast sown, and the produce of thy vineyard, be forfeited.
10 Thou shalt not plough with an ox and an ass together.
11 Thou shalt not wear a garment of mixed material, {woven} of wool and linen together.
12 Tassels shalt thou make thee on the four corners of thy clothing, wherewith thou coverest thyself.
13 If a man take a wife, and go in unto her and hate her,
14 and charge her with things for scandalous talk, and cause an evil name against her to be spread abroad, and say, This woman have I taken, and I came in unto her, and I did not find her a virgin;
15 then shall the father of the damsel, and her mother, take and bring forth the tokens of the damsel's virginity unto the elders of the city in the gate;
16 and the damsel's father shall say unto the elders, I gave my daughter unto this man as wife, and he hates her;
17 and behold, he charges her with things for scandalous talk, saying, I found not thy daughter a virgin; and here are the tokens of my daughter's virginity. And they shall spread the cloth before the elders of the city.
18 And the elders of that city shall take the man and chastise him;
19 and they shall fine him a hundred shekels of silver, and give them unto the father of the damsel, because he hath caused an evil name to be spread abroad against a virgin in Israel. And she shall remain his wife: he may not put her away all his days.
20 But if this thing is true, {and} virginity hath not been found with the damsel;
21 then they shall bring out the damsel unto the entrance of her father's house, and the men of her city shall stone her with stones that she die: because she hath wrought infamy in Israel, committing fornication in her father's house; and thou shalt put evil away from thy midst.
22 If a man be found lying with a man's wife, they shall both of them die, the man that lay with the woman, and the woman; and thou shalt put away evil from Israel.
23 If a damsel, a virgin, be betrothed to some one, and a man find her in the city, and lie with her,
24 then ye shall bring them both out unto the gate of that city, and stone them with stones that they die; the damsel, because she cried not, {being} in the city, and the man, because he hath humbled his neighbour's wife; and thou shalt put evil away from thy midst.
25 But if a man find a betrothed damsel in the field, and the man force her, and lie with her, then the man only that lay with her shall die;
26 and unto the damsel thou shalt do nothing: there is in the damsel no sin worthy of death; for as when a man riseth against his neighbour, and murdereth him, so is this matter;
27 for he found her in the field, the betrothed damsel cried, and there was no one to save her.
28 If a man find a damsel, a virgin, who is not betrothed, and lay hold on her, and lie with her, and they be found,
29 then the man that lay with her shall give unto the damsel's father fifty {shekels} of silver, and she shall be his wife, because he hath humbled her; he may not put her away all his days.
30 A man shall not take his father's wife, nor uncover his father's skirt.
1 Wenn du einen Ochsen oder ein Schaf deines Volksgenossen irre gehen siehst, sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, sondern sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
2 Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
3 Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.
4 Wenn du siehst, daß ein Esel oder ein Ochse deines Volksgenossen auf dem Wege gestürzt ist, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, vielmehr sollst du sie ihm aufrichten helfen.
5 Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn dir zufällig auf dem Weg auf irgend einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7 vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, falls jemand von demselben herunterfallen sollte.
9 Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
10 Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden.
11 Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.
12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, anbringen.
13 Wenn jemand, nachdem er eine Frau heimgeführt und ihr beigewohnt hat, Widerwillen gegen sie empfindet
14 und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,
15 so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,
16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,
17 legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.
18 Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;
19 auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
20 Wenn aber solche Nachrede auf Wahrheit beruht, wenn die Jungfrauschaft der jungen Frau nicht erwiesen werden kann,
21 so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
22 Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
23 Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
24 so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
26 Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
27 Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.
28 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,
29 so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.