1 And Jehovah spoke to Moses, saying,
2 Speak unto the children of Israel and say unto them, When any one devoteth {anything} by a vow, the persons shall be for Jehovah according to thy valuation.
3 And thy valuation shall be of the male from twenty years old even unto sixty years old: thy valuation shall be fifty shekels of silver, after the shekel of the sanctuary;
4 and if it be of a female, thy valuation shall be thirty shekels.
5 And if it be from five years old even unto twenty years old, thy valuation of the male shall be twenty shekels, and for the female ten shekels.
6 And if it be from a month old even unto five years old, thy valuation of the male shall be five shekels of silver; and for the female thy valuation shall be three shekels of silver.
7 And if it be from sixty years old and above, if it be a male, thy valuation shall be fifteen shekels; and for the female ten shekels.
8 And if he be poorer than thy valuation, he shall present himself before the priest, and the priest shall value him: according to his means that vowed shall the priest value him.
9 And if it be a beast whereof men bring an offering unto Jehovah, all that they give of such unto Jehovah shall be holy.
10 They shall not alter it nor change it, a good for a bad, or a bad for a good; and if he at all change beast for beast, then it and the exchange thereof shall be holy.
11 And if it be any unclean beast, of which they do not bring an offering unto Jehovah, then he shall present the beast before the priest;
12 and the priest shall value it, {judging} between good and bad: according to the valuation of the priest, so shall it be.
13 And if they will in any wise redeem it, then they shall add a fifth {part} thereof unto thy valuation.
14 And when any one halloweth his house, that it may be holy to Jehovah, the priest shall value it, {judging} between good and bad: as the priest shall value it, so shall it stand.
15 And if he that halloweth it will redeem his house, he shall add the fifth of the money of thy valuation unto it, and it shall be his.
16 And if a man hallow to Jehovah {part} of a field of his possession, thy valuation shall be according to what may be sown in it: the homer of barley seed at fifty shekels of silver.
17 If he hallow his field from the year of jubilee, according to thy valuation shall it stand;
18 but if he hallow his field after the jubilee, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, until the year of the jubilee; and there shall be a reduction from thy valuation.
19 And if he that hallowed the field will in any wise redeem it, he shall add the fifth of the money of thy valuation unto it, and it shall be assured to him;
20 but if he do not redeem the field, or if he sell the field to another man, it cannot be redeemed any more;
21 and the field, when it goeth out in the jubilee, shall be holy to Jehovah, as a field devoted; the possession thereof shall be the priest's.
22 And if he hallow to Jehovah a field that he hath bought, which is not of the fields of his possession,
23 the priest shall reckon unto him the amount of thy valuation, unto the year of the jubilee; and he shall give thy valuation on that day, {as} holy to Jehovah.
24 In the year of the jubilee the field shall return unto him of whom it was bought-to him to whom the land belonged.
25 And all thy valuation shall be according to the shekel of the sanctuary: twenty gerahs shall be the shekel.
26 Only the firstling which is offered as firstling to Jehovah among the cattle, that shall no man hallow, whether it be ox or sheep; it is Jehovah's.
27 But if it be of an unclean beast, then he shall ransom it according to thy valuation, and shall add a fifth of it thereto; and if it be not redeemed, it shall be sold according to thy valuation.
28 Notwithstanding, no devoted thing that a man hath devoted to Jehovah of all that he hath, of man or beast, or of the field of his possession, shall be sold or redeemed: every devoted thing is most holy to Jehovah.
29 Nothing devoted, which shall be devoted from among men, shall be ransomed: it shall certainly be put to death.
30 And as to every tithe of the land, of the seed of the land, and of the fruit of the tree, it is Jehovah's: it is holy to Jehovah.
31 And if any one will at all redeem of his tithes, he shall add thereto the fifth thereof.
32 And as to every tithe of the herd, or of the flock, of whatever passeth under the rod, the tenth shall be holy to Jehovah.
33 He shall not search whether it be good or bad, neither shall he change it; and if he change it at all, then both it and the exchange thereof shall be holy; it shall not be redeemed.
34 These are the commandments which Jehovah commanded Moses for the children of Israel upon mount Sinai.
1 Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,
3 so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
4 Ist es jemand von fünf bis zu zwanzig Jahren,
5 so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn SekeI betragen.
6 Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
7 Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
8 Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.
9 Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
10 Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
11 Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
12 und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.
13 Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
14 Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
15 Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
16 Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
17 Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.
18 Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
19 Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
20 Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,
21 sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
22 Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört,
23 so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.
24 Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.
25 Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel.
26 Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe.
27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
28 Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
29 Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.
30 Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt.
31 Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.
32 Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.
33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.
34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten auftrug.