1 And if any one sin, and hear the voice of adjuration, and he is a witness whether he hath seen or known {it}, if he do not give information, then he shall bear his iniquity.
2 Or if any one touch any unclean thing, whether it be the carcase of an unclean beast, or the carcase of unclean cattle, or the carcase of an unclean crawling thing, and it be hid from him, -he also is unclean and guilty;
3 or if he touch the uncleanness of man, any uncleanness of him by which he is defiled, and it be hid from him, when he knoweth {it}, then he is guilty.
4 Or if any one swear, talking rashly with the lips, to do evil or to do good, in everything that a man shall say rashly with an oath, and it be hid from him, when he knoweth {it}, then is he guilty in one of these.
5 And it shall be, when he shall be guilty in one of these, that he shall confess wherein he hath sinned;
6 and he shall bring his trespass-offering to Jehovah for his sin which he hath sinned, a female from the small cattle, a sheep or doe goat, for a sin-offering; and the priest shall make atonement for him {to cleanse him} from his sin.
7 And if his hand be not able to bring what is so much as a sheep, then he shall bring for his trespass which he hath sinned two turtle-doves or two young pigeons, to Jehovah; one for a sin-offering, and the other for a burnt-offering.
8 And he shall bring them unto the priest, who shall present that which is for the sin-offering first, and pinch off his head at the neck, but shall not divide it;
9 and he shall sprinkle of the blood of the sin-offering on the wall of the altar; and the rest of the blood shall be wrung out at the bottom of the altar: it is a sin-offering.
10 And he shall offer the other for a burnt-offering, according to the ordinance. And the priest shall make atonement for him {to cleanse him} from his sin which he hath sinned, and it shall be forgiven him.
11 But if his hand cannot attain to two turtle-doves, or two young pigeons, then he that sinned shall bring for his offering the tenth part of an ephah of fine flour for a sin-offering: he shall put no oil on it, neither shall he put frankincense thereon; for it is a sin-offering.
12 And he shall bring it to the priest, and the priest shall take his handful of it, the memorial thereof, and burn it on the altar, with Jehovah's offerings by fire: it is a sin-offering.
13 And the priest shall make atonement for him concerning his sin which he hath sinned in one of these, and it shall be forgiven him; and it shall be the priest's, as the oblation.
14 And Jehovah spoke to Moses, saying,
15 If any one act unfaithfully and sin through inadvertence in the holy things of Jehovah, then he shall bring his trespass-offering to Jehovah, a ram without blemish out of the small cattle, according to thy valuation by shekels of silver, according to the shekel of the sanctuary, for a trespass-offering.
16 And he shall make restitution for the wrong that he hath done in the holy things, and shall add the fifth part thereto, and shall give it unto the priest; and the priest shall make atonement for him with the ram of the trespass-offering, and it shall be forgiven him.
17 And if any one sin and do against any of all the commandments of Jehovah what should not be done, and hath not known {it}, yet is he guilty, and shall bear his iniquity.
18 And he shall bring a ram without blemish out of the small cattle, according to thy valuation, as trespass-offering, unto the priest; and the priest shall make atonement for him concerning his inadvertence wherein he sinned inadvertently, and knew {it} not, and it shall be forgiven him.
19 It is a trespass-offering: he hath certainly trespassed against Jehovah.
1 Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -
3 oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -
4 oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät,
5 so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat.
6 Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.
7 Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
8 Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen.
9 Sodann soll er etwas von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen. Der Rest des Blutes aber soll auf den Grund des Altars ausgedrückt werden; ein Sündopfer ist es.
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden.
11 Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer.
12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen; ein Sündopfer ist es.
13 Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören.
14 Und Jahwe redete mit Mose also:
15 Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen.
16 Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,
18 so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden.
19 Ein Schuldopfer ist es; hat er sich doch gegen Jahwe verschuldet.
20 Und Jahwe redete mit Mose aIso:
21 Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt
22 oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, -
23 wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden,
24 oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
25 Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
26 Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe; so wird ihm vergeben werden - jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.