1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. {Eig. ruhen}
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, {S. Vers 12} dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune} ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; {Eig. abschneiden}
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. {O. übervorteilen}
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, {O. übervorteilen} und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin} betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag {O. soll} ihn lösen.
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
1 And Jehovah spake unto Moses in mount Sinai, saying, 2 Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye come into the land which I give you, then shall the land keep a sabbath unto Jehovah. 3 Six years thou shalt sow thy field, and six years thou shalt prune thy vineyard, and gather in the fruits thereof; 4 but in the seventh year shall be a sabbath of solemn rest for the land, a sabbath unto Jehovah: thou shalt neither sow thy field, nor prune thy vineyard. 5 That which groweth of itself of thy harvest thou shalt not reap, and the grapes of thy undressed vine thou shalt not gather: it shall be a year of solemn rest for the land. 6 And the sabbath of the land shall be for food for you; for thee, and for thy servant and for thy maid, and for thy hired servant and for thy stranger, who sojourn with thee. 7 And for thy cattle, and for the beasts that are in thy land, shall all the increase thereof be for food.
8 And thou shalt number seven sabbaths of years unto thee, seven times seven years; and there shall be unto thee the days of seven sabbaths of years, even forty and nine years. 9 Then shalt thou send abroad the loud trumpet on the tenth day of the seventh month; in the day of atonement shall ye send abroad the trumpet throughout all your land. 10 And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim liberty throughout the land unto all the inhabitants thereof: it shall be a jubilee unto you; and ye shall return every man unto his possession, and ye shall return every man unto his family. 11 A jubilee shall that fiftieth year be unto you: ye shall not sow, neither reap that which groweth of itself in it, nor gather the grapes in it of the undressed vines. 12 For it is a jubilee; it shall be holy unto you: ye shall eat the increase thereof out of the field.
13 In this year of jubilee ye shall return every man unto his possession. 14 And if thou sell aught unto thy neighbor, or buy of thy neighbor’s hand, ye shall not wrong one another. 15 According to the number of years after the jubilee thou shalt buy of thy neighbor, and according unto the number of years of the crops he shall sell unto thee. 16 According to the multitude of the years thou shalt increase the price thereof, and according to the fewness of the years thou shalt diminish the price of it; for the number of the crops doth he sell unto thee. 17 And ye shall not wrong one another; but thou shalt fear thy God: for I am Jehovah your God.
18 Wherefore ye shall do my statutes, and keep mine ordinances and do them; and ye shall dwell in the land in safety. 19 And the land shall yield its fruit, and ye shall eat your fill, and dwell therein in safety. 20 And if ye shall say, What shall we eat the seventh year? behold, we shall not sow, nor gather in our increase; 21 then I will command my blessing upon you in the sixth year, and it shall bring forth fruit for the three years. 22 And ye shall sow the eighth year, and eat of the fruits, the old store; until the ninth year, until its fruits come in, ye shall eat the old store.
23 And the land shall not be sold in perpetuity; for the land is mine: for ye are strangers and sojourners with me. 24 And in all the land of your possession ye shall grant a redemption for the land. 25 If thy brother be waxed poor, and sell some of his possession, then shall his kinsman that is next unto him come, and shall redeem that which his brother hath sold. 26 And if a man have no one to redeem it, and he be waxed rich and find sufficient to redeem it; 27 then let him reckon the years of the sale thereof, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; and he shall return unto his possession. 28 But if he be not able to get it back for himself, then that which he hath sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubilee: and in the jubilee it shall go out, and he shall return unto his possession.
29 And if a man sell a dwelling-house in a walled city, then he may redeem it within a whole year after it is sold; for a full year shall he have the right of redemption. 30 And if it be not redeemed within the space of a full year, then the house that is in the walled city shall be made sure in perpetuity to him that bought it, throughout his generations: it shall not go out in the jubilee. 31 But the houses of the villages which have no wall round about them shall be reckoned with the fields of the country: they may be redeemed, and they shall go out in the jubilee. 32 Nevertheless the cities of the Levites, the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time. 33 And if one of the Levites redeem, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the jubilee; for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel. 34 But the field of the suburbs of their cities may not be sold; for it is their perpetual possession.
35 And if thy brother be waxed poor, and his hand fail with thee; then thou shalt uphold him: as a stranger and a sojourner shall he live with thee. 36 Take thou no interest of him or increase, but fear thy God; that thy brother may live with thee. 37 Thou shalt not give him thy money upon interest, nor give him thy victuals for increase. 38 I am Jehovah your God, who brought you forth out of the land of Egypt, to give you the land of Canaan, and to be your God.
39 And if thy brother be waxed poor with thee, and sell himself unto thee; thou shalt not make him to serve as a bond-servant. 40 As a hired servant, and as a sojourner, he shall be with thee; he shall serve with thee unto the year of jubilee: 41 then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return. 42 For they are my servants, whom I brought forth out of the land of Egypt: they shall not be sold as bondmen. 43 Thou shalt not rule over him with rigor, but shalt fear thy God. 44 And as for thy bondmen, and thy bondmaids, whom thou shalt have; of the nations that are round about you, of them shall ye buy bondmen and bondmaids. 45 Moreover of the children of the strangers that sojourn among you, of them shall ye buy, and of their families that are with you, which they have begotten in your land: and they shall be your possession. 46 And ye shall make them an inheritance for your children after you, to hold for a possession; of them shall ye take your bondmen for ever: but over your brethren the children of Israel ye shall not rule, one over another, with rigor.
47 And if a stranger or sojourner with thee be waxed rich, and thy brother be waxed poor beside him, and sell himself unto the stranger or sojourner with thee, or to the stock of the stranger’s family; 48 after that he is sold he may be redeemed: one of his brethren may redeem him; 49 or his uncle, or his uncle’s son, may redeem him, or any that is nigh of kin unto him of his family may redeem him; or if he be waxed rich, he may redeem himself. 50 And he shall reckon with him that bought him from the year that he sold himself to him unto the year of jubilee: and the price of his sale shall be according unto the number of years; according to the time of a hired servant shall he be with him. 51 If there be yet many years, according unto them he shall give back the price of his redemption out of the money that he was bought for. 52 And if there remain but few years unto the year of jubilee, then he shall reckon with him; according unto his years shall he give back the price of his redemption. 53 As a servant hired year by year shall he be with him: he shall not rule with rigor over him in thy sight. 54 And if he be not redeemed by these means, then he shall go out in the year of jubilee, he, and his children with him. 55 For unto me the children of Israel are servants; they are my servants whom I brought forth out of the land of Egypt: I am Jehovah your God.