1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn {O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.} Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, {Eig. hat dich gesegnet} wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich {O. wider dich} zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, {O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39} so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist -
17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.
21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem Jahwe ausgerufen.
3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4 es sei denn, dass kein Armer unter dir ist. Denn {O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.} Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jahwe, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5 wenn du nur der Stimme Jahwes, deines Gottes, fleissig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen {Eig. hat dich gesegnet}, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschliessen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, dass du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr! und dass dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich {O. wider dich} zu Jahwe schreie, und Sünde an dir sei!
10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft {O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39}, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und dass Jahwe, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist -
17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jahwe, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20 vor Jahwe, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jahwe erwählen wird.
21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, dass es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde giessen wie Wasser.