1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, {O. gesunden Sinnes} sittsam, gastfrei, lehrfähig;
3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst
5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?),
6 nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. {d. h. sich überhebe wie der Teufel, und so unter dasselbe Strafurteil Gottes falle}
7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle.
1 Es ist ein wahres Wort: Wenn sich jemand um einen Aufseherdienst in der Gemeinde bemüht, dann sucht er eine schöne Aufgabe.
2 Doch ein Aufseher muss ein Mann ohne Tadel sein, der seiner Frau treu ist. Er muss sich besonnen und verantwortungsbewusst verhalten, darf keinen Anstoß erregen, muss gastfreundlich und zum Lehren befähigt sein.
3 Er soll kein Trinker und gewalttätiger Mensch sein, sondern ein freundlicher und rücksichtsvoller Mann. Er darf auch nicht am Geld hängen.
4 Er muss sich in vorbildlicher Weise um seine Familie kümmern und seine Kinder mit aller Ehrbarkeit zum Gehorsam erziehen.
5 Denn wenn jemand seiner eigenen Familie nicht vorstehen kann, wie soll der für die Gemeinde Gottes sorgen können?
6 Er darf nicht erst vor Kurzem zum Glauben gekommen sein, sonst könnte er sich schnell etwas einbilden und zu Recht vom Teufel angeklagt werden.
7 Auch außerhalb der Gemeinde muss er einen guten Ruf haben, damit er nicht in übles Gerede kommt und der Teufel ihm daraus einen Strick drehen kann.