1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4 Du sollst dem Ochsen {Eig. dem Rinde} das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, {d.h. seinen Namen tragen} damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht:
9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.
11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:
12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines.
15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.
17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget,
18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht!
1 Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen.
2 Hat der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter ihn veranlassen, sich hinzulegen, und ihm nach seinem Vergehen eine bestimmte Zahl Schläge geben lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, nicht mehr. Dein Bruder würde vor dir entehrt werden, wenn er noch mehr Schläge bekommt.
4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen.
6 Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name in Israel nicht untergeht.
7 Will der Mann seine Schwägerin aber nicht heiraten, soll sie zum Versammlungsplatz am Stadttor gehen und zu den Ältesten sagen: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten. Er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen."
8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Doch wenn er sich hinstellt und erklärt: "Ich habe keine Lust, sie zu heiraten!",
9 dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den Ältesten den Schuh abziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: "So behandelt man jemand, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will!"
10 In Israel wird man seine Familie dann nur noch die "Barfüßer" nennen.
11 Wenn zwei Männer im Streit heftig aneinander geraten, und die Frau des einen will ihren Mann aus der Hand des Schlägers retten und packt diesen dabei an seinen Geschlechtsteilen,
12 dann dürft ihr kein Mitleid mit ihr haben. Ihr müsst ihr die Hand abhauen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine in deinem Beutel haben, einen größeren und einen kleineren.
14 Du sollst nicht zweierlei Hohlmaße in deinem Haus haben, ein größeres und ein kleineres.
15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.
16 Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut und andere betrügt.
17 Denk daran, was Amalek dir angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt,
18 wie er dich überfiel und hinter dir her ohne Gottesfurcht alle Schwachen erschlug, als du erschöpft und müde warst.
19 Wenn Jahwe, dein Gott, dir in dem Land, das er dir geben will, Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum, dann sollst du jede Spur von Amalek auslöschen. Vergiss es nicht!