6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.
7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, {O. gesunden Sinnes; so auch nachher} gerecht, fromm, {O. heilig} enthaltsam,
9 anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre {O. Belehrung} zu ermahnen, {O. ermuntern} als auch die Widersprechenden zu überführen.
6 Einem Ältesten darf niemand etwas nachsagen können. Er muss seiner Frau treu sein und vertrauenswürdige Kinder haben, die nicht als zügellos oder ungehorsam bekannt sind.
7 Wenn einer der Gemeinde vorsteht, darf er keinerlei Anlass zum Tadel geben, denn er verwaltet das Haus Gottes. Er darf nicht eigenmächtig oder jähzornig sein, kein Trinker und kein Schläger. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern,
8 sondern soll gastfreundlich und ein Freund des Guten sein. Er soll einen gesunden Menschenverstand besitzen, gerecht und gottgefällig leben und sich selbst beherrschen können.
9 Es muss ein Mann sein, der sich an das zuverlässige Wort Gottes hält, wie es ihn gelehrt worden ist. Dann wird er in der Lage sein, die Gläubigen mit der gesunden Lehre zu ermahnen und die Gegner zu widerlegen.