1 Einen Älteren fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;
2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit. {O. Reinheit}
3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so mögen sie zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern Gleiches zu vergelten; denn dieses ist angenehm vor Gott.
5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharrt in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.
6 Die aber in Üppigkeit {O. Genußsucht} lebt, ist lebendig tot.
7 Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
9 Eine Witwe werde verzeichnet, {O. in die Liste eingetragen} wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,
10 ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum,
12 so wollen sie heiraten, und fallen dem Urteil anheim, weil {O. daß} sie den ersten Glauben verworfen haben.
13 Zugleich aber lernen sie auch müßig zu sein, umherlaufend in den Häusern; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt. {Eig. was man nicht soll}
14 Ich will nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben der Lästerung halber;
15 denn schon haben sich etliche abgewandt, dem Satan nach.
16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hülfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind.
17 Die Ältesten, welche wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten in Wort und Lehre. {O. Belehrung}
18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden", {5. Mose 25,4} und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert". {Luk. 10,7}
19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.
20 Die da sündigen, überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben.
21 Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge ohne Vorurteil beobachtest, indem du nichts nach Gunst tust.
22 Die Hände lege niemandem schnell auf und habe nicht teil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch. {O. rein}
23 Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins {O. Eig. deiner häufigen Schwächen} willen.
24 Von etlichen Menschen sind die Sünden vorher offenbar und gehen voraus zum Gericht; etlichen aber folgen sie auch nach.
25 Desgleichen sind auch die guten Werke vorher offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.
1 Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als die Brüder,
2 die alten Weiber als die Mütter, die jungen als die Schwestern mit aller Keuschheit.
3 Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4 So aber eine Witwe Kinder oder Neffen hat, solche laß zuvor lernen ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor GOtt.
5 Das ist aber eine rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf GOtt stellet und bleibet am Gebet und Flehen Tag und Nacht.
6 Welche aber in Wollüsten lebet, die ist lebendig tot.
7 Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien.
8 So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorget, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide.
9 Laß keine Witwe erwählet werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10 und die ein Zeugnis habe guter Werke, so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie allem guten Werk nachkommen ist.
11 Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil worden sind wider Christum, so wollen sie freien
12 und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben.
13 Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul, sondern auch schwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll.
14 So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten.
15 Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach.
16 So aber ein Gläubiger oder Gläubigin Witwen hat, der versorge dieselbigen und lasse die Gemeinde nicht beschweret werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
17 Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zwiefacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre.
18 Denn es spricht die Schrift: Du sollst nicht dem Ochsen das Maul verbinden, der da drischt, und: Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert.
19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen.
20 Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten.
21 Ich bezeuge vor GOtt und dem HErrn JEsu Christo und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigen Gutdünken und nichts tuest nach Gunst.
22 Die Hände lege niemand bald auf; mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch!
23 Trinke nicht mehr Wasser, sondern brauche ein wenig Wein um deines Magens willen, und daß du oft krank bist.
24 Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie vorhin richten kann; etlicher aber werden hernach offenbar.
25 Desselbigengleichen auch etlicher gute Werkes sind zuvor offenbar; und die andern bleiben auch nicht verborgen.