1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn {O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.} Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, {Eig. hat dich gesegnet} wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich {O. wider dich} zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, {O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39} so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist -
17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.
21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
1 Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll‘s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll‘s ihm erlassen und soll‘s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum Erbe einzunehmen;
5 allein daß du der Stimme des HErrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust!
6 Denn der HErr, dein GOtt, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein GOtt, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HErrn rufen, so wirst du es Sünde haben;
10 sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HErr, dein GOtt, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst.
11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HErr, dein GOtt, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HErr, dein GOtt, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18 Und laß dich‘s nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HErr, dein GOtt, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem HErrn, deinem GOtt, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe.
20 Vor dem HErrn, deinem GOtt, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HErr erwählet, du und dein Haus.
21 Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HErrn, deinem GOtt,
22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch;
23 allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser.