1 Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus {Feinste, weiße Baumwolle} und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.
2 Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.
3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.
4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.
6 Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.
7 Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.
8 Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.
9 Und füge zusammen fünf Teppiche besonders und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.
10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.
11 Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.
12 Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.
13 Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.
14 Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
15 Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;
16 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;
17 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen zu allen Brettern der Wohnung.
18 Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;
19 und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an {O. bis zu} ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,
27 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;
28 und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.
29 Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.
30 Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
31 Und du sollst einen Vorhang {W. ein Scheidendes. So auch V.33. u. 35} machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.
32 Und hänge ihn auf {W. setze (tue) ihn; so auch nachher} an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;
33 und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. {W. dem Heiligen der Heiligen}
34 Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
35 Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.
36 Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang {W. eine Decke; desgl. V.37; 27,16 usw.} von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.
37 Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.
1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich.
2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.
3 Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.
4 Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,
5 fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.
6 Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.
9 Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
10 Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.
11 Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.
12 Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
13 auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17 Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18 Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.
19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.
20 Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen
21 und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.
22 Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.
23 Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,
25 daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.
26 Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend.
28 Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern.
29 Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue.
30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.
31 Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich.
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben.
33 Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide.
37 Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.