1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17} , nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.
10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.
17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.
18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)} , soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst {H. Jahwe-Schammah}.
1 Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.
9 Und davon sollt ihr dem HErrn einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
10 Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HErrn soll mitten drinnen stehen.
11 Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12 Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HErrn geheiliget.
15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18 Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
19 Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
20 daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
22 Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
23 Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
24 Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.
29 Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HErr HErr.
30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.
32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.
33 Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.
34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.
35 Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HErr!