1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Und zu den Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, der von seinen Kindern {W. seinem Samen; so auch V.3 u. 4} dem Molech gibt, soll gewißlich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er von seinen Kindern dem Molech gegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4 Und wenn das Volk des Landes seine Augen irgend verhüllt vor selbigem Manne, wenn er von seinen Kindern dem Molech gibt, so daß es ihn nicht tötet,
5 so werde ich mein Angesicht wider selbigen Mann richten und wider sein Geschlecht {O. seine Familie} , und werde ihn und alle, die ihm nachhuren, um dem Molech nachzuhuren, ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
6 Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
7 So heiliget euch und seid heilig, denn ich bin Jehova, euer Gott;
8 und beobachtet meine Satzungen und tut sie. Ich bin Jehova, der euch heiligt.
9 Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut {O. seine Blutschuld; so auch nachher} ist auf ihm.
10 Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewißlich getötet werden.
11 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Vaters liegt: er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
12 Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide gewißlich getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen.
13 Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
14 Und wenn ein Mann ein Weib nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, daß keine Schandtat in eurer Mitte sei.
15 Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, so soll er gewißlich getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen.
16 Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
17 Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
19 Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat {W. denn er hat} seine Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen.
20 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Oheims liegt, so hat er die Blöße seines Oheims aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen, kinderlos sollen sie sterben.
21 Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt: das ist eine Unreinigkeit; er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen kinderlos sein.
22 Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, um darin zu wohnen.
23 und ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der Nationen, die ich vor euch vertreibe; denn alle jene Dinge haben sie getan, und sie sind mir zum Ekel geworden;
24 und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin Jehova euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
25 Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh und dem unreinen, und zwischen dem unreinen Gevögel und dem reinen, und sollt euch selbst nicht zu einem Greuel machen durch das Vieh und durch das Gevögel und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, welches ich euch als unrein ausgesondert habe.
26 Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich bin heilig, ich, Jehova; und ich habe euch von den Völkern abgesondert, um mein zu sein.
27 Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnet, seines Samens dem Molech gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
3 Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk rotten, daß er dem Molech seines Samens gegeben und mein Heiligtum verunreiniget und meinen heiligen Namen entheiliget hat.
4 Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der seines Samens dem Molech gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
5 so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen Setzen und wider sein Geschlecht; und will ihn und alle, die ihm nachgehuret haben mit dem Molech, aus ihrem Volk rotten.
6 Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachhuret, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk rotten.
7 Darum heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HErr, der euch heiliget.
9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter fluchet, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder Mutter gefluchet hat!
10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
12 Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf ihnen!
13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.
15 Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen.
18 Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößet ihre Scham und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk gerottet werden.
19 Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.
20 Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Vetters Scham geblößet; sie sollen ihre Sünde tragen: ohne Kinder sollen sie sterben.
21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham geblößet.
22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf daß euch nicht das Land ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr drinnen wohnet.
23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt.
24 Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HErr, euer GOtt, der euch von den Völkern abgesondert hat,
25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreiniget am Vieh, an Vögeln und an allem, das auf Erden kreucht, das ich euch abgesondert habe, daß es unrein sei.
26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HErr, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.
27 Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen!