1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, -
3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, {And.: zur Verschuldung des Volkes} so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer.
4 Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova.
5 Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;
6 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
7 Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
8 Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,
10 so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
11 Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
12 den ganzen Farren soll er {O. man} hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.
13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
14 und die Sünde wird bekannt, {Eig. wird die Sünde bekannt} die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten.
16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.
18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.
20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21 Und er {O. man} soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er {O. man} den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.
22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,
23 und seine Sünde wird ihm kundgetan, {Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden} worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.
24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer.
25 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Und wenn jemand vom Volke des Landes {d.i. vom gemeinen Volke} aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet
28 und seine Sünde wird ihm kundgetan, {Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden} die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.
29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
30 Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. -
32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf {O. bei, mit; so auch Kap. 5,12} dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte,
3 nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HErrn zum Sündopfer.
4 Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen, vor den HErrn, und seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor dem HErrn.
5 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Farren Bluts nehmen und in die Hütte des Stifts bringen.
6 Und soll seinen Finger in das Blut tunken und damit siebenmal sprengen vor dem HErrn, vor dem Vorhang im Heiligen.
7 Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der vor dem HErrn in der Hütte des Stifts stehet, und alles Blut gießen an den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
8 Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
9 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,
10 gleichwie er‘s hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll‘s anzünden auf dem Brandopferaltar.
11 Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und Schenkel und das Eingeweide und den Mist,
12 das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll‘s verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
13 Wenn es eine ganze Gemeine in Israel versehen würde, und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie irgend wider ein Gebot des HErrn getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also verschuldeten,
14 und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der Hütte des Stifts stellen.
15 Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem HErrn und den Farren schlachten vor dem HErrn.
16 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
17 und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem HErrn, vor dem Vorhang.
18 Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HErrn stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
19 Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20 Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird‘s ihnen vergeben.
21 Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
22 Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HErrn, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24 und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HErrn. Das sei ein Sündopfer.
25 Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26 Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird‘s ihm vergeben.
27 Wenn es aber eine Seele vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HErrn eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
28 und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
29 und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.
30 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars Boden gießen.
31 All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll‘s anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HErrn. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird‘s ihr vergeben.
32 Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
33 und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles Blut an den Boden des Altars gießen.
35 Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll‘s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird‘s ihm vergeben.