1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.

2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, {O. gesunden Sinnes} sittsam, gastfrei, lehrfähig;

3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,

4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst

5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?),

6 nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. {d. h. sich überhebe wie der Teufel, und so unter dasselbe Strafurteil Gottes falle}

7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle.

1 Zutreffend ist das Wort: »Wer nach dem Vorsteheramt strebt, begehrt eine köstliche Wirksamkeit.«

2 So muß denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern ( ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,

3 kein Trinker und kein Händelsucher, sondern freundlich (oder: nachgiebig), frei von Streitsucht und Geldgier,

4 ein Mann, der seinem eigenen Hause gut vorsteht, indem er seine Kinder in Zucht (oder: Gehorsam) hält mit aller Würde (oder: Ehrbarkeit);

5 denn wenn jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie sollte der für eine Gemeinde Gottes sorgen können?

6 Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.

7 Er muß sich aber auch bei denen, die draußen sind ( bei den nicht zur Gemeinde Gehörigen), eines guten Rufes erfreuen, damit er nicht in üble Nachrede gerät und in die Schlinge des Verleumders.