1 Ihr seid Kinder Jehovas, eures Gottes; ihr sollt euch nicht wegen eines Toten Einschnitte machen {Eig. euch nicht ritzen} und euch nicht kahl scheren zwischen euren Augen.
2 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott; und dich hat Jehova erwählt, ihm ein Eigentumsvolk zu sein, aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind.
3 Du sollst keinen Greuel essen.
4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt:
5 Rind, Schaf und Ziege, Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf.
6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.
7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippendachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltene Hufe: unrein sollen sie euch sein;
8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen;
10 aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein.
11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen.
12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler,
13 und der Falke und die Weihe, und der Geier nach seiner Art,
14 und alle Raben nach ihrer Art,
15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art,
16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn,
17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan,
18 und der Storch, und der Fischreiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Und alles geflügelte Gewürm {Eig. Gewimmel} soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden.
20 Alles reine Gevögel sollt ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die {O. was} aus dem Felde erwächst, Jahr für Jahr.
23 Und du sollst essen vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, den er erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, auf daß du Jehova, deinen Gott, fürchten lernest alle Tage.
24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, daß du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jehova, dein Gott, dich segnet:
25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und gehe an den Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird.
26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, was deine Seele wünscht; und iß daselbst vor Jehova, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus.
27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.
28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahre aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen;
29 und der Levit - denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir - und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hand, das du tust.
1 »Ihr seid Söhne (oder: Kinder) für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
3 Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
4 Dies sind die Vierfüßler (oder: größeren Landtiere), die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
6 und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe (oder: Klauen), und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
7 Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
9 Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
12 folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
13 die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
14 alle Arten von Raben,
15 der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,
16 das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
17 der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),
18 der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
21 Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.«
22 »Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
23 und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
25 so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
26 Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
27 Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir (vgl. 12,12).
28 Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen (oder: abliefern);
29 dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«