1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geboten und gesagt hat:
3 Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet, {Vergl. 5. Mose 12,13-28} oder der außerhalb des Lagers schlachtet,
4 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft gebracht hat, um es Jehova als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jehovas, selbigem Manne soll Blut zugerechnet werden: Blut hat er vergossen, und selbiger Mann soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes;
5 auf daß die Kinder Israel ihre Schlachtopfer {O. Schlachttiere} bringen, die sie auf freiem Felde schlachten, daß sie sie Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester und sie als Friedensopfer dem Jehova schlachten.
6 Und der Priester soll das Blut an den Altar Jehovas sprengen vor dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und das Fett räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova.
7 Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer {W. Schlachttiere} den Dämonen {Eig. den Böcken (welche abgöttisch verehrt wurden). Vergl. 2. Chron. 11,15} schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Satzung sein bei ihren Geschlechtern.
8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert
9 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringt, um es Jehova zu opfern, selbiger Mann soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.
10 Und jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der irgend Blut essen wird, - wider die Seele, die das Blut isset, werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
11 Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu tun für eure Seelen; denn das Blut ist es, welches Sühnung tut durch {O. für} die Seele.
12 Darum habe ich zu den Kindern Israel gesagt: Niemand {W. keine Seele} von euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, soll nicht Blut essen.
13 Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
14 Denn die Seele alles Fleisches: sein Blut, das ist seine Seele; {Vergl. 5. Mose 12,23; W. sein Blut ist als seine Seele} und ich habe zu den Kindern Israel gesagt: Das Blut irgend welches Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isset, soll ausgerottet werden. -
15 Und jeder, der {W. jede Seele, die} ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
16 Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so wird er seine Ungerechtigkeit tragen.
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:«
3 »Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
4 (das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
5 Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
6 Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
7 Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern (oder: den Feldteufeln) schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
8 »Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
9 und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
10 »Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
11 Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
12 Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
13 »Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
14 Denn was das Leben alles Fleisches (= jedes lebenden Geschöpfes) betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch (= lebenden Geschöpf) dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches (= jedes Geschöpfes) liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
15 Und wer das Fleisch eines gefallenen (= verendeten) oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
16 Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«