1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Und zu den Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, der von seinen Kindern {W. seinem Samen; so auch V.3 u. 4} dem Molech gibt, soll gewißlich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er von seinen Kindern dem Molech gegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4 Und wenn das Volk des Landes seine Augen irgend verhüllt vor selbigem Manne, wenn er von seinen Kindern dem Molech gibt, so daß es ihn nicht tötet,
5 so werde ich mein Angesicht wider selbigen Mann richten und wider sein Geschlecht {O. seine Familie} , und werde ihn und alle, die ihm nachhuren, um dem Molech nachzuhuren, ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
6 Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
7 So heiliget euch und seid heilig, denn ich bin Jehova, euer Gott;
8 und beobachtet meine Satzungen und tut sie. Ich bin Jehova, der euch heiligt.
9 Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut {O. seine Blutschuld; so auch nachher} ist auf ihm.
10 Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewißlich getötet werden.
11 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Vaters liegt: er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
12 Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide gewißlich getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen.
13 Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
14 Und wenn ein Mann ein Weib nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, daß keine Schandtat in eurer Mitte sei.
15 Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, so soll er gewißlich getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen.
16 Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
17 Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
19 Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat {W. denn er hat} seine Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen.
20 Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Oheims liegt, so hat er die Blöße seines Oheims aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen, kinderlos sollen sie sterben.
21 Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt: das ist eine Unreinigkeit; er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen kinderlos sein.
22 Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, um darin zu wohnen.
23 und ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der Nationen, die ich vor euch vertreibe; denn alle jene Dinge haben sie getan, und sie sind mir zum Ekel geworden;
24 und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin Jehova euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
25 Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh und dem unreinen, und zwischen dem unreinen Gevögel und dem reinen, und sollt euch selbst nicht zu einem Greuel machen durch das Vieh und durch das Gevögel und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, welches ich euch als unrein ausgesondert habe.
26 Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich bin heilig, ich, Jehova; und ich habe euch von den Völkern abgesondert, um mein zu sein.
27 Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
17 Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluß) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).«