1 Und Jehova sprach zu Mose: Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und spricht zu ihnen: Keiner von ihnen soll sich {W. Er (der Priester) soll sich nicht} wegen einer Leiche verunreinigen unter seinen Völkern:
2 außer wegen seines Blutsverwandten, der ihm nahe steht: wegen seiner Mutter und wegen seines Vaters und wegen seines Sohnes und wegen seiner Tochter und wegen seines Bruders;
3 und wegen seiner Schwester, der Jungfrau, die ihm nahe steht, die noch keines Mannes geworden ist: wegen dieser darf er sich verunreinigen.
4 Er soll sich nicht verunreinigen als Herr unter seinen Völkern, sich zu entweihen.
5 Sie sollen keine Glatze auf ihrem Haupte machen, und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren, und an ihrem Fleische sollen sie keine Einschnitte machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein, und den Namen ihres Gottes sollen sie nicht entweihen, denn die Feueropfer Jehovas, das Brot ihres Gottes, bringen sie dar; und sie sollen heilig sein.
7 Eine Hure und eine Entehrte sollen sie nicht zum Weibe nehmen, und ein von ihrem Manne verstoßenes Weib sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott.
8 Und du sollst ihn für heilig achten, denn das Brot deines Gottes bringt er dar; er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich Jehova, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden. -
10 Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht zerreißen.
11 Und er soll zu keiner Leiche kommen; wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen.
12 Und aus dem Heiligtum soll er nicht hinausgehen und nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin Jehova.
13 Und derselbe soll ein Weib in ihrer Jungfrauschaft nehmen.
14 Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Völkern soll er zum Weibe nehmen.
15 Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen Völkern; denn ich bin Jehova, der ihn heiligt.
16 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
17 Rede zu Aaron und sprich: Jemand von deinem Samen bei ihren Geschlechtern, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, um das Brot seines Gottes darzubringen;
18 denn jedermann, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, es sei ein blinder Mann oder ein lahmer oder ein stumpfnasiger, {And. üb.: spaltnasiger} oder der ein Glied zu lang hat,
19 oder ein Mann, der einen Bruch am Fuße oder einen Bruch an der Hand hat,
20 oder ein Höckeriger oder ein Zwerg, {W. ein Dünner, Elender} oder der einen Flecken an seinem Auge {And. üb.: ein triefendes Auge} hat, oder der die Krätze oder Flechte, oder der zerdrückte Hoden hat.
21 Jedermann vom Samen Aarons, des Priesters, der ein Gebrechen hat, soll nicht herzutreten, die Feueropfer Jehovas darzubringen; ein Gebrechen ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes darzubringen.
22 Das Brot seines Gottes von dem Hochheiligen und von dem Heiligen mag er essen;
23 allein zum Vorhang soll er nicht kommen, und zum Altar soll er nicht nahen, denn ein Gebrechen ist an ihm, daß er nicht meine Heiligtümer {O. heiligen Dinge} entweihe; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
24 Und so redete Mose zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.
1 Weiter gebot der HERR dem Mose: »Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;
2 nur an seinen nächsten Blutsverwandten, nämlich an seiner Mutter und seinem Vater, an seinem Sohn und seiner Tochter und seinem Bruder,
3 auch an seiner Schwester, wenn sie noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht und noch keinem Manne angehört hat – an dieser darf er sich verunreinigen.
4 Er darf sich nicht als Gatte unter seinen Volksgenossen verunreinigen, so daß er dadurch entweiht würde.
5 Sie (d.h. die Priester) dürfen sich an ihrem Haupt keine Glatze scheren und den Rand ihres Bartes nicht stutzen und sich keine Einschnitte in ihren Leib machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie haben die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes, darzubringen; darum sollen sie heilig sein. –
7 Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene (oder: geschiedene) Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.
8 Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater: im Feuer soll sie verbrannt werden!
10 Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen (d.h. frei und ungeordnet herabhangen lassen, vgl. 10,6) und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12 Aus dem Heiligtum darf er sich nicht entfernen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweiht; denn die Weihe des Salböls seines Gottes befindet sich auf ihm: ich bin der HERR.
13 Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen;
14 eine Witwe oder eine verstoßene (oder: geschiedene) Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen,
15 damit er seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweiht; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.«
16 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
17 »Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;
18 denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;
19 auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,
20 auch kein Buckliger und kein Zwerg (oder: Schwindsüchtiger?), keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.
21 Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.
22 Von der Speise seines Gottes, sowohl von den hochheiligen als auch von den heiligen Gaben, darf er essen;
23 doch zu dem (inneren) Vorhang darf er nicht hineingehen und an den Altar nicht treten, weil er ein Gebrechen an sich hat; sonst würde er meine Heiligtümer entweihen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
24 Mose teilte dies dann dem Aaron und dessen Söhnen und allen Israeliten mit.