1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen); so auch V.4. 37. 44} Jehovas, die ihr als heilige Versammlungen {S. die Anm. zu 2. Mose 12,16; desgl. V.3. 4. 7 usw.} ausrufen sollt, meine Feste sind diese:
3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; aber am siebten Tage ist ein Sabbath der Ruhe, eine heilige Versammlung; keinerlei Arbeit sollt ihr tun; es ist ein Sabbath dem Jehova in allen euren Wohnsitzen.
4 Dies sind die Feste Jehovas, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit:
5 Im ersten Monat {Vergl. 2. Mose 12,2} , am Vierzehnten des Monats zwischen den zwei Abenden, {Vergl. die Anm. zu 2. Mose 12,6} ist Passah dem Jehova.
6 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem Jehova; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
7 Am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
8 Und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tage ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
9 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen;
11 und er soll die Garbe vor Jehova weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tage nach dem Sabbath soll sie der Priester weben.
12 Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe webet, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem Jehova;
13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein.
14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu diesem selbigen Tage, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tage nach dem Sabbath, von dem Tage, da ihr die Webegarbe gebracht habt: es sollen sieben volle Wochen sein.
16 Bis zum anderen Tage nach dem siebten Sabbath sollt ihr fünfzig Tage zählen; und ihr sollt Jehova ein neues Speisopfer darbringen. {Vergl. 4. Mose 28,26-31}
17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webebrote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem Jehova.
18 Und ihr sollt zu dem Brote darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem Jehova sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer.
20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brote der Erstlinge als Webopfer vor Jehova, samt den zwei Lämmern: sie sollen Jehova heilig sein für den Priester.
21 Und ihr sollt an diesem selbigen Tage einen Ruf ergehen lassen, eine heilige Versammlung soll {O. soll er} euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern. -
22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten, und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott.
23 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
24 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung.
25 Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen. {Vergl. 4. Mose 29,1-6}
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
27 Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; {Vergl. Kap. 16} eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.
28 Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an diesem selbigen Tage; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor Jehova, eurem Gott.
29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;
30 und jede Seele, die irgend eine Arbeit tut an diesem selbigen Tage, selbige Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes.
31 Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
32 Ein Sabbath der Ruhe soll er für euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend sollt ihr euren Sabbath feiern. {Eig. ruhen}
33 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten {H. Sukkoth: Hütten} sieben Tage dem Jehova.
35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 Sieben Tage sollt ihr Jehova ein Feueropfer darbringen; am achten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. {Vergl. 4. Mose 29,12-38}
37 Das sind die Feste Jehovas, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen, um Jehova darzubringen Feueropfer, Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tage:
38 außer den Sabbathen Jehovas und außer euren Gaben und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr Jehova gebet.
39 Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jehovas feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.
40 Und ihr sollt euch am ersten Tage Frucht von schönen Bäumen nehmen, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden, und sollt euch vor Jehova, eurem Gott, freuen sieben Tage.
41 Und ihr sollt dasselbe sieben Tage im Jahre als Fest dem Jehova feiern: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern; im siebten Monat sollt ihr dasselbe feiern.
42 In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;
43 auf daß eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte. Ich bin Jehova, euer Gott. -
44 Und Mose sagte den Kindern Israel die Feste Jehovas.
1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:«
3 Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.«
4 »Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;
6 und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
7 Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
8 und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
9 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
11 Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben (= schwingen), damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
12 und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben laßt, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
13 dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
14 Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.«
15 »Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
16 bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
18 Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
20 Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben (= schwingen) zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ›Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‹ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet (oder: abhaltet), sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.« (vgl. 19,9)
23 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
24 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.
25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.«
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
27 »Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
28 Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.
29 Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
30 und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
32 Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher oder: der höchste Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!«
33 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
34 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
35 Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlußfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.«
37 »Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.«
39 »Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
40 und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
41 Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
42 Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
43 damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.«
44 So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.