1 Und bei diesem allem machten und schrieben wir einen festen Bund; und {Und auf dieses alles hin machen und schreiben wir einen festen Bund. Und usw.} auf der untersiegelten Schrift standen die Namen unserer Obersten, {Eig. waren unsere Obersten (od. Fürsten) usw.} unserer Leviten und unserer Priester.
2 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. -
3 Seraja, Asarja, Jeremia,
4 Paschchur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluk,
6 Harim, Meremoth, Obadja,
7 Daniel, Ginnethon, Baruk,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. -
10 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel;
11 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rechob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu. -
15 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskija, Assur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Hariph, Anathoth, Nobai, {Nach and. Lesart: Nibai}
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabeel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Hallochesch, Pilcha, Schobek,
26 Rechum, Haschabna, Maaseja,
27 und Achija, Hanan, Anan,
28 Malluk, Harim, Baana.
29 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten,
30 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun;
31 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;
32 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. {W. und daß wir das siebte Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15, 1. 2}
33 Und wir verpflichteten uns dazu, {W. und wir setzten uns Gebote fest} uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:
34 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, {Vergl. 4. Mose 28,9-15} für die Feste {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2} und für die heiligen {O. geheiligten} Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.
35 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie {Eig. es, d.h. das Holz} zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist.
36 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen,
37 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes.
38 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues;
39 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses.
40 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen.
1 Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten (oder: Fürsten), unserer Leviten und unserer Priester;
2 und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
3 Seraja, Asarja, Jeremia,
4 Pashur, Amarja, Malkija,
5 Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
6 Harim, Meremoth, Obadja,
7 Daniel, Ginnethon, Baruch,
8 Mesullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
10 Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
11 und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Hasabja,
13 Sakkur, Serebja, Sebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu.
15 Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskia, Assur,
19 Hodija, Hasum, Bezai,
20 Hariph, Anathoth, Nobai,
21 Magpias, Mesullam, Hesir,
22 Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hosea, Hananja, Hassub,
25 Hallohes, Pilha, Sobek,
26 Rehum, Hasabna, Maaseja,
27 und Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim, Baana.
29 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
30 schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
31 Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
32 Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
33 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
34 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
35 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
36 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
37 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
38 Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
39 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
40 Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.