1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn {O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw.} Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, {Eig. hat dich gesegnet} wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich {O. wider dich} zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, {O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39} so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist -
17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.
21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
1 Im siebenten Jahre sollst du Erlaß gewähren.
2 Und die Sache des Erlasses ist diese: Erlassen soll Jeder Schuldherr, was er seinem Nächsten geliehen hat; er soll nicht drängen seinen Nächsten, und seinen Bruder; denn ausgerufen hat man den Erlaß Jehova's.
3 Den Fremden magst du drängen, aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sey denn, daß kein Armer unter dir wäre. Denn Jehova wird dich segnen in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum, um es zu besitzen.
5 Wenn du nur hörest auf die Stimme Jehova's, deines Gottes, und darauf achtest, zu thun dieß ganze Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Ja, Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkern leihen, du selbst aber nicht borgen wirst; und du wirst herrschen über viele Völker, aber über dich werden sie nicht herrschen.
7 Wenn aber unter dir ein Armer ist, Einer deiner Brüder in einem deiner Thore, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird; so sollst du dein Herz nicht verhärten, und deine Hand nicht verschließen vor deinem armen Bruder;
8 sondern öffnen sollst du ihm deine Hand, und leihen sollst du ihm, so viel zureicht für seinen Mangel, woran er Mangel leidet.
9 Hüte dich, daß nicht der nichtswürdige Gedanke in deinem Herzen sey, und du sprächest: Nahe ist das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und dein Auge wollte überdrüssig seyn gegen deinen armen Bruder, so daß du ihm nichts geben wolltest; und er über dich zu Jehova schrie, und Sünde auf dich käme.
10 Geben sollst du ihm, und dein Herz nicht überdrüssig werden, wenn du ihm gibst; damit dafür dich segne Jehova, dein Gott, in allen deinen Geschäften, und bei jedem Unternehmen deiner Hand,
11 Denn es wird in dem Lande doch nicht an Dürftigen mangeln; deßwegen gebiete ich und spreche: Oeffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Bedrückten, und dem Armen in deinem Lande.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird, und er dir gedient hat sechs Jahre; so sollst du ihn im siebenten Jahre frei lassen von dir.
13 Und wenn du ihn frei lässest von dir, so sollst du ihn nicht leer entlassen.
14 Ein Geschenk sollst du ihm geben von deinen Schafen, und von deiner Tenne, und von deinem Kelter; womit dich Jehova, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und gedenke, daß du Knecht warest im Lande Aegypten; und Jehova, dein Gott, dich erlöset hat; deßwegen gebiete ich dir dieß heute.
16 Und wenn es geschieht, daß er zu dir spräche: Ich will nicht weggehen von dir, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir;
17 so nimm eine Pfrieme, und steche sie in sein Ohr, und in die Thüre; so ist er dein Knecht für immer; und auch deiner Magd mache es so.
18 Laß es nicht schwer vor deine Augen kommen, wenn du ihn frei von dir lässest; denn um das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners hat er dir gedient sechs Jahre; damit Jehova, dein Gott, dich segne in Allem, was du thust.
19 Alles Erstgeborne, das geboren wird unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh, was männlich ist, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgebornen deines Rindes, und nicht scheeren das Erstgeborne deines Schafes.
20 Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen alle Jahre, an dem Orte, den Jehova wählen wird, du und deine Familie.
21 Und wenn daran ein Fehler, wenn es hinkend, oder blind ist, oder es sonst einen bösen Fehler hat; so sollst du es nicht opfern, Jehova, deinem Gott.
22 In deinen Thoren sollst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie eine Gazelle, und wie einen Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie Wasser.