1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V.4} vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000 {So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Texte steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
2 Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.
3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Texte steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l. mit geringerer Veränderung als oben: als Tore zum Wohnen}.
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck "Länge" stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.
9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.
10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.
11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;
14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor {Kor ist eine spätere Benennung für Homer} , von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;
15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.
16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.
17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste} und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten {S. die Anm. zu Kap. 36,38} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.
18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.
20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.
23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.
24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste {d.i. am Laubhüttenfeste} , soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.
1 Wenn ihr das Land durch das Loos zum Besitzthum vertheilet; so sollet ihr ein geweihetes Stück Land Jehova als Gabe darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit. Es soll heilig seyn, in seinem ganzen Umfange.
2 Davon sollen zum Heiligthum kommen fünf hundert (Ellen) in's Gevierte ringsum, und um dieses ein freier Platz von fünfzig Ellen.
3 Und von diesem Maße sollst du abmessen einen Raum fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit, in welchem das Heiligthum, das Allerheiligste, seyn soll.
4 Dieser geheiligte Theil des Landes soll den Priestern gehören, die im Heiligthume den Dienst verrichten, und sich nahen, um Jehova zu dienen; und dieß soll der Platz für ihre Häuser seyn, und ein Heiligthum um das Heiligthum.
5 Und fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite sollen den Leviten, die im Tempel dienen, zum Besitz gegeben werden, mit zwanzig Zimmern.
6 Auch der Stadt sollet ihr ein Besitzthum geben, fünf tausend (Ellen) breit, und fünf und zwanzig tausend lang, neben dem heiligen Platze; es soll dem ganzen Hause Israels gehören.
7 Dem Fürsten aber soll gehören, was von beiden Seiten des heiligen Platzes sowohl, als des Besitzthumes der Stadt, vor dem heiligen Platze, und vor dem Besitzthume der Stadt auf der Abendseite gegen Abend, und auf der Morgenseite gegen Morgen zu liegt; und es soll so lang seyn wie einer der übrigen Theile von der Grenze gegen Abend bis zur Grenze gegen Morgen.
8 Dieses Land soll ihm in Israel zum Besitzthume seyn, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk drücken; sondern dem Hause Israels nach seinen Stämmen das Land geben.
9 So spricht der Herr Jehova: Ihr Fürsten Israels, zu viel habt ihr verübt! Lasset ab von Gewalt und Unterdrückung, und übet Recht und Gerechtigkeit; vertreibet nicht mehr mein Volk aus seinem Besitze, spricht der Herr Jehova.
10 Ihr sollet richtige Wage, und richtiges Epha, und richtiges Bath haben.
11 Das Epha und Bath sollen einerlei Maß halten. Das Bath soll den zehnten Theil vom Chomer, und das Epha auch den zehnten Theil vom Chomer halten. Nach dem Chomer soll euer Maß sich richten.
12 Ein Sekel soll zwanzig Gera halten. Ihr sollet eine Mine haben von zwanzig Sekeln, eine von fünf und zwanzig Sekeln, und eine von fünfzehn Sekeln.
13 Dieses ist die Abgabe, die ihr geben sollet: Weizen, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer, Gerste, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer.
14 Und der vorgeschriebene Theil des Oels soll seyn: Von einem Bath Oel der zehnte Theil eines Bath vom Kor; zehn Bath ein Chomer; denn zehn Bath machen einen Chomer;
15 und aus einer Herde von zwei hundert Schafen Ein Schaf von der Tränke Israels zum Speiseopfer, und Brandopfer, und Dankopfer, um sie zu versöhnen, spricht der Herr Jehova.
16 Das ganze Volk des Landes soll dem Fürsten in Israel zu dieser Abgabe verpflichtet seyn.
17 Der Fürst aber soll verbunden seyn zu den Brandopfern, Speisopfern, und Trankopfern an den Festen, und Neumonden, Sabbathen, an allen Feiertagen des Hauses Israels. Er selbst soll die Sündopfer, und Speisopfer, und Brandopfer, und Dankopfer bringen, um für das Haus Israels Versöhnung zu bewirken.
18 So spricht der Herr Jehova: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, nehmen, und das Heiligthum entsündigen.
19 Und der Priester soll vom Blute des Sündopfers nehmen, und besprengen die Pfosten des Hauses, und die vier Ecken des Absatzes am Altare, und die Pfosten des Thores des inneren Vorhofes.
20 Und so sollst du thun am siebenten Tage dieses Monats für jeden Irrenden, oder Einfältigen; und ihr sollet das Haus versöhnen.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollet ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuerte Brode sollen da gegessen werden.
22 Und an diesem Tage soll der Fürst für sich, und für das ganze Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer darbringen.
23 Und während der sieben Tage des Festes soll er ein Brandopfer Jehova darbringen: Sieben Stiere, und sieben Widder, die ohne Fehler sind, täglich die sieben Tage hindurch, und täglich einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Und zum Speisopfer soll er darbringen zu jedem Stier ein Epha, und zu jedem Widder ein Epha, und zu jedem Epha ein Hin Oel.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er am Feste sieben Tage lang dieselben Opfer bringen, Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer, und Oel.