1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17} , nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.
10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.
17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.
18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)} , soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst {H. Jahwe-Schammah}.
1 Und dieß sind die Namen der Stämme: An der Grenze gegen Mitternacht, an der Seite von Hethlon, bis man kommt nach Hamath, Chazar-Enan, an der Grenze von Damaskus gegen Mitternacht, Hamath zur Seite, von Morgen gegen Abend soll Dan seyn, einer.
2 Und an der Grenze Dan's, von Morgen gegen Abend, Asser, einer.
3 Und an der Grenze Asser's, von Morgen gegen Abend, Naphtali, einer.
4 Und an der Grenze Naphtali's, von Morgen gegen Abend, Manasse, einer.
5 Und an der Grenze Manasse's, von Morgen gegen Abend, Ephraim. einer.
6 Und an der Grenze Ephraim's, von Morgen gegen Abend, Ruben, einer.
7 Und an der Grenze Ruben's, von Morgen gegen Abend, Juda, einer.
8 Und an der Grenze Juda's, von Morgen gegen Abend, soll der Platz liegen, den ihr (Jehova) als Gabe sollet darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) breit, und so lang, wie die andern Erbtheile, von Morgen gegen Abend, und in dessen Mitte soll das Heiligthum seyn.
9 Und dieser Platz, den ihr Jehova als Gabe darbringen sollet, soll fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit seyn.
10 Und der geweihete Platz soll den Priestern gehören; gegen Mitternacht fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und gegen Abend zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Morgen zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Mittag fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang; und in dessen Mitte soll das Heiligthum Jehova's seyn.
11 Er soll geweihet seyn den Priestern aus den Söhnen Zadok's, die meine Anordnung befolgt, und sich nicht verirrt haben, als die Söhne Israels sich verirrten, wie die Leviten sich verirrten.
12 Und diesen soll von dem geweiheten Stück Land, (worauf) das Allerheiligste ist, ein Theil gehören, an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen neben der Grenze der Priester erhalten fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite. Die ganze Länge soll seyn fünf und zwanzig tausend, und die Breite zehn tausend (Ellen).
14 Und davon dürfen sie weder etwas verkaufen, noch vertauschen; denn den besten Theil des Landes soll man nicht (an Andere) übergehen lassen; denn er ist Jehova geweihet.
15 Und die noch übrigen fünf tausend (Ellen) in die Breite, nebst fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, sind gemeines Land für die Stadt, zu Wohnungen, und zu freien Vorplätzen; und die Stadt soll in deren Mitte seyn.
16 Und dieß soll ihr Maß seyn: Die Seite gegen Mitternacht vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Mittag vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Morgen vier tausend fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Abend vier tausend und fünf hundert (Ellen).
17 Aber der freie Vorplatz der Stadt gegen Mitternacht soll haben zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Morgen zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Abend zwei hundert und fünfzig (Ellen).
18 Was dann noch übrig ist in der Länge, neben dem geweiheten Platze, zehn tausend (Ellen) gegen Morgen, und zehn tausend gegen Abend, und das neben dem geweiheten Platze ist, dessen Ertrag soll zum Unterhalt seyn für die Arbeiter der Stadt.
19 Was aber die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen darin arbeiten aus allen Stämmen Israels.
20 Der ganze geweihete Platz soll fünf und zwanzig tausend (Ellen Länge), und fünf und zwanzig tausend (Ellen Breite) in's Gevierte haben; diesen sollet ihr zum Platz des Heiligthumes darbringen, (und) zum Besitzthum der Stadt.
21 Und was übrig ist auf beiden Seiten des Platzes des Heiligthumes, und des Besitzthumes der Stadt, ein Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze des geweiheten Platzes gegen Morgen, und gegen Abend, eine Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze gegen Abend, neben den andern Erbtheilen, das soll dem Fürsten gehören; so daß der geweihete Platz, und das Heiligthum des Tempels in dessen Mitte liegen.
22 Und was von dem Besitzthum der Leviten, und von dem Besitzthum der Stadt in der Mitte dessen, was dem Fürsten gehört, zwischen der Grenze Juda's und zwischen der Grenze Benjamin's liegt, das soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme (folgen also): Von Morgen gegen Abend Benjamin, einer.
24 Und an der Grenze Benjamin's, von Morgen gegen Abend, Simeon, einer.
25 Und an der Grenze Simeon's, von Morgen gegen Abend, Issaschar, einer.
26 Und an der Grenze Issaschar's, von Morgen gegen Abend, Sebulon, einer.
27 Und an der Grenze Sebulon's, von Morgen gegen Abend, Gad, einer.
28 Und an der Grenze Gad's, gegen Mittag, da ist die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser Kadesch, zu dem Strome hin, bis an das große Meer.
29 Dieses ist das Land, das ihr durch das Loos als Eigenthum unter die Stämme Israels vertheilen sollet; und dieses sind ihre Erbtheile, spricht der Herr Jehova.
30 Und diese sind die Ausgänge der Stadt von der Seite gegen Mitternacht: Vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn.
31 Und die Thore der Stadt sollen nach dem Namen der Stämme Israels genannt werden. Gegen Mitternacht sollen drei Thore seyn: das Thor Ruben's, eins; das Thor Juda's, eins; das Thor Levi's, eins.
32 Und von der Seite gegen Morgen: vier tausend und fünf hundert (Ellen), und drei Thore: das Thor Joseph's, eins; das Thor Benjamin's, eins; das Thor Dan's, eins;
33 Und von der Seite gegen Mittag: vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn, und drei Thore: Das Thor Simeon's, eins; das Thor Issaschar's, eins; das Thor Senbulon's, eins;
34 Von der Seite gegen Abend: vier tausend und fünf hundert, drei Thore: das Thor Gad's, eins; das Thor Asser's, eins; das Thor Naphtali's, eins.
35 Der Umkreis soll acht zehn tausend (Ellen) haben; und der Name der Stadt soll von dem Tage an seyn: Jehova Schamma, (Jehova daselbst.)