1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein.
3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester.
7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde.
8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich: Wenn ein Weib befruchtet wird, und ein männliches Kind gebiert; so sey sie unrein sieben Tage, wie in den Tagen ihrer monatlichen Unreinigkeit sey sie unrein.
3 Und am achten Tage werde das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten.
4 Und drei und dreißig Tage bleibe sie im Blute ihrer Reinigung; nichts heiliges soll sie anrühren; und in das Heiligthum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vorüber sind.
5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so sey sie zwei Wochen unrein, wie in ihrer monatlichen Unreinigkeit, und sechs und sechzig Tage bleibe sie im Blute ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind bei einem Sohne, oder bei einer Tochter; so bringe sie ein jähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube, oder eine Turteltaube zum Sündopfer, an die Thüre des Versammlungszeltes, dem Priester.
7 Und er bringe es vor Jehova, und versöhne sie; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Dieß ist das Gesetz für die Gebärerin beim männlichen, oder bein weiblichen Kinde.
8 Und wenn ihr Vermögen zu einem Lamme nicht reicht; so nehme sie zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, und eine zum Sündopfer, und der Priester versöhne sie, so wird sie rein.