1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova.
3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova.
4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;
5 oder wer irgend ein kriechendes Tier {W. ein Gewimmel} anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat:
6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
9 Und sie sollen meine Vorschriften {S. die Anm. zu Kap. 8,35} beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden {Eig. Sünde tragen} und dadurch sterben, weil sie es {Wahrsch. das Geheiligte, das Brot} entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt.
10 Und kein Fremder {S. 4. Mose 16,40} soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer {auch Opfer im allgemeinen} der heiligen Dinge essen.
13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder {W. keinen Samen} hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, {O. opfern}
16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
17 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, -
19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, {Eig. abzusondern, zu weihen} oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.
31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem, was die Söhne Israels geheiligt haben; und daß sie meinen heiligen Namen nicht entweihen in dem, was sie mir heiligen; ich bin Jehova.
3 Sage zu ihnen: In euern Geschlechtern, Jeder von eurem Samen, der zu dem Heiligen naht, das die Söhne Israels Jehova geheiliget haben, und seine Verunreinigung auf sich hat, ein Solcher soll ausgerottet werden von meinem Angesichte weg; ich bin Jehova.
4 Keiner vom Samen Aarons, der aussätzig ist, oder am Samenflusse leidet, soll von dem Geheiligten essen, bis er rein ist; und wer sonst etwas durch eine Leiche Verunreinigtes anrührt, oder ein Mann, von dem der Samen gegangen ist;
5 oder Jeder, der irgendein Gewürm anrührt, an dem er sich verunreiniget, oder einen Menschen an dem er sich verunreinigt durch sonst eine Verunreinigung;
6 Solcher, der dieß anrührt, sey unrein bis zum Abend; und er soll nichts von dem Geheiligten essen, außer wenn er seinen Leib in Wasser gebadet hat,
7 und die Sonne untergegangen ist, und er rein ist; alsdann darf er von dem Geheiligten essen; denn es ist seine Speise.
8 Aas, oder Zerissenes soll er nicht essen, daß er sich daran verunreinigte; ich bin Jehova.
9 Und sie sollen beobachten, was gegen mich beobachtet werden muß, daß sie nicht Sünde auf sich laden, und dadurch sterben, wenn sie sich entweihen; ich bin Jehova, der sie heiligt.
10 Und kein Fremder soll vom Geheiligten essen, kein Beisaß, und Taglöhner des Priesters soll vom Geheiligten essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Menschen um Geld zu seinem Eigenthume kauft, der darf davon essen, und sein Hausgeborner, diese mögen von seiner Speise essen.
12 Doch die Tochter eines Priesters, wenn sie einem fremden Manne gegeben wird, diese darf nicht vom heiligen Hebopfer essen.
13 Aber die Tochter eines Priesters, wenn sie Witwe, oder geschieden ist, und keinen Samen hat, und in ihres Vaters Haus zurückkehrt, darf wie in ihrem Mädchenalter von der Speise ihres Vaters essen; aber kein Fremder darf davon essen.
14 Und wenn ein Mann Geheiligtes aus Unwissenheit ißt; so lege er den fünften Theil hinzu, und erstatte dem Priester das Geheiligte;
15 daß man nicht entweihe das Geheiligte der Söhne Israels, was sie Jehova heben;
16 noch sie eine Verschuldung auf sich laden lassen, wenn jene ihr Geheiligtes essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
17 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, und zu allen Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: So Jemand vom Hause Israels, und von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt, irgendeine gelobte, oder sonst eine freiwillige Gabe, die man Jehova zum Brandopfer darbringt,
19 damit ihr wohlgefallen könnet; so soll es fehlerlos, ein Männliches seyn von den Rindern, von den Schafen, und von den Ziegen.
20 Nichts, das einen Fehler hat, sollet ihr darbringen, damit werdet ihr nicht wohlgefallen können.
21 Und wenn Jemand Jehova ein Dankopfer darbringt, und ein besonders gelobtes, oder freiwilliges Opfer gibt, vom Rindvieh, oder vom Kleinvieh; so sey es fehlerlos, damit es wohlgefalle, durchaus kein Fehler sey daran.
22 Ein Blindes, oder Gebrochenes, oder Verwundetes, oder mit den Blattern, oder mit der Krätze, oder mit den Flechten behaftetes sollet ihr Jehova nicht darbringen; auch kein Opfer sollet ihr davon Jehova auf dem Altare bringen.
23 Und einen Stier, und ein Schaf, das zu lang oder zu klein gegliedert ist, darfst du als Freiwilliges darbringen, aber als gelobtes Opfer kann es nicht gefallen.
24 Und ein an den Hoden Zerdrücktes, oder Zerquetschtes, oder Zerrissenes, oder Verschnittenes dürfet ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande es nicht thun.
25 Auch aus der Hand eines Fremden sollet ihr eurem Gott keine Speise von Allem Jenem darbringen; denn sie tragen ihre Verstümmelung an sich, ein Fehler ist an ihnen; sie können nicht wohlgefallen für euch.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Stier, oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird; so sey es sieben Tage unter seiner Mutter; und vom achten Tage an weiterhin wird es wohlgefallen, als Opfergabe Jehova dargebracht.
28 Und einen Stier, oder ein Schaf sammt seinem Jungen sollet ihr nicht an einem und demselben Tage schlachten.
29 Und wenn ihr Jehova ein Lobopfer opfert; so sollet ihr es so opfern, daß ihr wohlgefallen könnet.
30 Am nämlichen Tage soll es gegessen werden; ihr sollet nichts übrig lassen auf den andern Tag; ich bin Jehova.
31 So haltet meine Gebote, und thuet sie; ich bin Jehova.
32 Entweihet ja nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Söhnen Israels; ich bin Jehova, der euch heiligt,
33 der euch ausgeführt hat aus dem Lande Aegypten, um euer Gott zu seyn; ich bin Jehova.