1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.

2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er {d.h. der Priester} an den Altar sprengen ringsum.

3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,

4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.

5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer.

6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.

7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -

8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.

9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.

10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt:

12 Wenn man es zum Danke {Anderswo: Lob; eig. Anerkennung} darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl.

13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer. {O. Lob-Dankopfer}

14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören.

15 Und das Fleisch seines {des Opfernden} Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.

19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;

20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.

24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.

27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen.

30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.

31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.

33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.

34 Denn die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr {Eig. ein für ewig Bestimmtes} von seiten der Kinder Israel. -

35 Das ist das Salbungsteil {W. die Salbung} Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, {d.h. von dem Tage an} da man {O. er} sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben,

36 das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.

37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,

38 welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.

1 Und dieß ist das Gesetz für das Schuldopfer; hochheilig ist es.

2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, schlachte man das Schuldopfer; und sein Blut sprenge man auf den Altar ringsum.

3 Und all sein Fett bringe man dar von ihm, den Schwanz, und das Fett, das die Eingeweide bedeckt.

4 und die zwei Nieren, und das Fett an denselben, das über den Lendenmuskeln ist, und das Netz über der Leber; und an den Nieren nehme man es weg.

5 Und der Priester zünde dieß an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Schuldopfer ist dieß.

6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; am heiligen Orte soll man es essen; hochheilig ist es!

7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; Ein Gesetz haben sie; dem Priester, der damit sühnt, gehört es.

8 Und was den Priester betrifft, welcher das Brandopfer von Jemand darbringt; so soll das Fell des Brandopfers, das er darbringt, demselben Priester gehören.

9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken wird, und Alles was auf dem Roste, und in der Pfanne gemacht wird, gehört dem Priester, der es darbringt.

10 Und alles Speisopfer, das mit Oel begossen, und das trocken ist, gehört allen Söhnen Aarons, Einem wie dem Andern.

11 Und dieß ist das Gesetz für das Dankopfer, das man Jehova darbringt:

12 Wenn man zum Lobe es darbringt; so soll man mit dem Lobopfer ungesäuerte Kuchen mit Oel begossen, und ungesäuerte Fladen, mit Oel überstrichen, und hart gebackenes feines Mehl, Kuchen mit Oel begossen, darbringen.

13 Mit gesäuertem Brodkuchen bringe man dar seine Gabe, mit dem Lobopfer sein Dankopfer.

14 Und von der ganzen Gabe bringe man einen [Brodkuchen] Jehova als Hebopfer dar; er gehört dem Priester, welcher das Blut des Dankopfers sprengt.

15 Und das Fleisch des Lob- und Dankopfers soll an dem Tage, an dem es dargebracht wird, gegessen werden; man soll nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

16 Und wenn das Opfer seiner Gabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist; so soll man es an dem Tage, da er sein Dankopfer darbringt, essen; aber auch am andern Tage, wenn Etwas davon übrig geblieben ist, darf man es essen.

17 Aber was vom Opferfleische übrig bleibt bis zum dritten Tage, das soll im Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn man vom Dankopferfleische am dritten Tage ißt; so wird es nicht wohlgefällig seyn; dem, welcher es gebracht hat, wird es nicht angerechnet werden; ein Gräuel wird es seyn; und wer davon ißt, hat sein Vergehen auf sich.

19 Aber jenes Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen; es soll im Feuer verbrannt werden; was sonst das Fleisch betrifft, so darf es jeder Reine essen.

20 Und wer Fleisch vom Dankopfer, daß Jehova gehört, ißt, da er eine Verunreinigung auf sich hat; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.

21 Und wenn Jemand irgend etwas Unreines anrührt, einen unreinen Menschen, oder ein unreines Thier, oder irgend einen unreinen Gräuel; und ißt vom Dankopferfleische, das Jehova gehört; ein Solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Kein Fett eines Stiers, und eines Lammes, und einer Ziege sollet ihr essen.

24 Und das Fett eines Aases, und das Fett eines Zerrissenen, darf zu allerlei Gebrauch verwendet werden; aber essen sollet ihr es durchaus nicht.

25 Denn Jeder, der Fett von einem Thiere ißt, von welchem man Jehova ein Opfer darbringt; ein Solcher, der es ißt, soll ausgerottet werden aus seinem Volke.

26 Und kein Blut sollet ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sey vom Vogel oder vom vierfüßigen Thiere.

27 Jeder, der irgend Blut ißt, ein solcher soll ausgerottet werden aus seinem Volke.

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehova sein Dankopfer darbringen will, der bringe seine Opfergabe Jehova von seinem Dankopfer.

30 Mit seinen Händen bringe er das Opfer Jehova's, das Fett sammt der Brust bringe er, die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.

31 Dann zünde der Priester das Fett an auf dem Altare, und die Brust gehöre Aaron und seinen Söhnen.

32 Und den rechten Schenkel gebet als Hebopfer dem Priester von euren Dankopfern.

33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut der Dankopfer darbringt, und das Fett, dem werde der rechte Schenkel zu Theil.

34 Denn die Brust zum Webopfer und den Schenkel zum Hebopfer nehme ich von den Söhnen Israels, von ihren Dankopfern, und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.

35 Dieß ist der Antheil Aarons, und der Antheil seiner Söhne an den Opfern Jehova's, an dem Tage, da er sie vorführte, um als Priester Jehova zu dienen,

36 den Jehova, ihnen zu geben, gebot, an dem Tage, da er sie salbte, von den Söhnen Israels; eine ewige Satzung durch ihre Geschlechter hinab.

37 Dieß ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speisopfer, und für das Sündopfer, und für das Schuldopfer, und für das Einweihungsopfer, und für das Dankopfer,

38 welches Jehova dem Mose gebot, auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Söhnen Israels gebot, Jehova ihre Opfergaben darzubringen in der Wüste Sinai.