1 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: Dies ist es, was Jehova geboten hat:
3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -
4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,
5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,
8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.
9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -
10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -
11 Und wenn ein Weib {W. wenn sie} im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,
12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an {W. an ihren} Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.
14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.
15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.
16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.
17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.
1 Und Mose sprach zu den Söhnen Israels Alles, was Jehova dem Mose geboten hatte.
2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israels, und sprach: Dieß ist das Wort, das Jehova geboten hat.
3 Wenn ein Mann Jehova ein Gelübde thut, oder einen Eid schwört, so daß er mit einem Enthaltungsgelübde seine Seele bindet; so soll er sein Wort nicht brechen; Alles , was aus seinem Munde gegangen ist, soll er thun.
4 Und wenn ein Weib Jehova ein Gelübde thut, und mit einem Enthaltungsgelübde sich bindet im Hause ihres Vaters in ihren Mädchenjahren;
5 und ihr Vater hört ihr Gelübde, und ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele bindet, aber ihr Vater schweigt dazu; so sollen alle ihre Gelübde Gültigkeit haben; und alle Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele bindet, sollen Gültigkeit haben.
6 Wenn aber ihr Vater ihr es wehrt, an dem Tage, wo er's hört, so sollen alle ihre Gelübde, und die Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele bindet, keine Gültigkeit haben, und Jehova wird ihr vergeben; denn ihr Vater hat ihr gewehrt.
7 Und wenn sie einem Manne gehört, und ein Gelübde auf sich legt, oder ihren Lippen etwas entfährt, was ihre Seele bindet;
8 und ihr Mann hört es, schweigt aber dazu an dem Tage, da er es hört; so sollen ihre Gelübde Gültigkeit haben, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen gelten.
9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt; so hat er ihr Gelübde aufgehoben, das auf ihr liegt, und was ihren Lippen entfahren ist, und das sie auf ihre Seele gebunden hat; und Jehova wird ihr vergeben.
10 Aber das Gelübde einer Wittwe und einer Verstoßenen, Alles, was sie auf ihre Seele bindet, soll für sie gelten.
11 Und wenn sie im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut, oder ihre Seele mit einem Enthaltungsgelübde bindet durch einen Eid;
12 und ihr Mann hört es, schweigt aber dazu, und wehrt ihr nicht; so sollen alle ihre Gelübde Gültigkeit haben und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen gelten.
13 Wenn aber ihr Mann dieselben aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte; so soll nichts von dem, was ihren Lippen entfahren ist, und keines ihrer Gelübde, und nichts von dem, womit sie ihre Seele gebunden hat, Gültigkeit haben; ihr Mann hat dieselben aufgehoben; und Jehova wird ihr vergeben.
14 Alle Gelübde und alle Eide der Enthaltung, sich zu kasteien, kann ihr Mann gültig erklären, und kann ihr Mann aufheben.
15 Wenn aber ihr Mann dazu schweigt von diesem Tage bis zum folgenden; so macht er alle ihre Gelübde gültig, und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf sich legte; er macht sie gültig, weil er dazu geschwiegen hat am Tage, da er sie hörte.
16 Wenn er sie aber aufhebt, nachdem er sie gehört hat; so hat er ihre Schuld auf sich.
17 Dieß sind die Satzungen, die Jehova dem Mose geboten hat, zwischen dem Manne und seinem Weibe, zwischen dem Vater und seiner Tochter, während ihrer Mädchenjahre in ihres Vaters Hause.