5 Ein Lamm ohne Fehl {Eig. vollkommen, vollständig} sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen.
6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. {Wahrscheinlich die Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und dem Einbruch der Nacht. (Vergl. 5. Mose 16,6)}
7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen.
5 Your lamb shall be without defect, a male a year old. You shall take it from the sheep or from the goats. 6 You shall keep it until the fourteenth day of the same month; and the whole assembly of the congregation of Israel shall kill it at evening. 7 They shall take some of the blood, and put it on the two door posts and on the lintel, on the houses in which they shall eat it.