1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. eine Weidetrift} rings um dieselben her den Leviten geben.
3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.
4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;
5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.
8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, {Eig. von den Vielen... von den Wenigen} sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, {Eig. von den Vielen... von den Wenigen} sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
9 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,
11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, {Eig. Löser, der nächste Verwandte} daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Hier und nachher dasselbe Wort wie: "Totschläger"}; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, {Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V.18: Handwerkzeug} wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, {O. Gegenstand} das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,
21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;
25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, {Eig. antworten} daß er sterbe.
31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.
32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor {Eig. bis zu} dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.
33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.
1 Yahweh spoke to Moses in the plains of Moab by the Jordan at Jericho, saying, 2 "Command the children of Israel to give to the Levites cities to dwell in out of their inheritance. You shall give pasture lands for the cities around them to the Levites. 3 They shall have the cities to dwell in. Their pasture lands shall be for their livestock, and for their possessions, and for all their animals.
4 "The pasture lands of the cities, which you shall give to the Levites, shall be from the wall of the city and outward one thousand cubits around it. 5 You shall measure outside of the city for the east side two thousand cubits, and for the south side two thousand cubits, and for the west side two thousand cubits, and for the north side two thousand cubits, the city being in the middle. This shall be the pasture lands of their cities.
6 "The cities which you shall give to the Levites, they shall be the six cities of refuge, which you shall give for the man slayer to flee to. Besides them you shall give forty-two cities. 7 All the cities which you shall give to the Levites shall be forty-eight cities together with their pasture lands. 8 Concerning the cities which you shall give of the possession of the children of Israel, from the many you shall take many, and from the few you shall take few. Everyone according to his inheritance which he inherits shall give some of his cities to the Levites." 9 Yahweh spoke to Moses, saying, 10 "Speak to the children of Israel, and tell them, ‘When you pass over the Jordan into the land of Canaan, 11 then you shall appoint for yourselves cities to be cities of refuge for you, that the man slayer who kills any person unwittingly may flee there. 12 The cities shall be for your refuge from the avenger, that the man slayer not die until he stands before the congregation for judgment. 13 The cities which you shall give shall be for you six cities of refuge. 14 You shall give three cities beyond the Jordan, and you shall give three cities in the land of Canaan. They shall be cities of refuge. 15 These six cities shall be refuge for the children of Israel, for the stranger, and for the foreigner living among them, that everyone who kills any person unwittingly may flee there.
16 "‘But if he struck him with an instrument of iron, so that he died, he is a murderer. The murderer shall surely be put to death. 17 If he struck him with a stone in the hand, by which a man may die, and he died, he is a murderer. The murderer shall surely be put to death. 18 Or if he struck him with a weapon of wood in the hand, by which a man may die, and he died, he is a murderer. The murderer shall surely be put to death. 19 The avenger of blood shall himself put the murderer to death. When he meets him, he shall put him to death. 20 If he shoved him out of hatred, or hurled something at him while lying in wait, so that he died, 21 or in hostility struck him with his hand, so that he died, he who struck him shall surely be put to death. He is a murderer. The avenger of blood shall put the murderer to death when he meets him.
22 "‘But if he shoved him suddenly without hostility, or hurled on him anything without lying in wait, 23 or with any stone, by which a man may die, not seeing him, and cast it on him so that he died, and he was not his enemy and not seeking his harm, 24 then the congregation shall judge between the striker and the avenger of blood according to these ordinances. 25 The congregation shall deliver the man slayer out of the hand of the avenger of blood, and the congregation shall restore him to his city of refuge, where he had fled. He shall dwell therein until the death of the high priest, who was anointed with the holy oil.
26 "‘But if the man slayer shall at any time go beyond the border of his city of refuge where he flees, 27 and the avenger of blood finds him outside of the border of his city of refuge, and the avenger of blood kills the man slayer, he shall not be guilty of blood, 28 because he should have remained in his city of refuge until the death of the high priest. But after the death of the high priest, the man slayer shall return into the land of his possession.
29 "‘These things shall be for a statute and ordinance to you throughout your generations in all your dwellings.
30 "‘Whoever kills any person, the murderer shall be slain based on the testimony of witnesses; but one witness shall not testify alone against any person so that he dies.
31 "‘Moreover you shall take no ransom for the life of a murderer who is guilty of death. He shall surely be put to death.
32 "‘You shall take no ransom for him who has fled to his city of refuge, that he may come again to dwell in the land before the death of the priest.
33 "‘So you shall not pollute the land where you live; for blood pollutes the land. No atonement can be made for the land for the blood that is shed in it, but by the blood of him who shed it. 34 You shall not defile the land which you inhabit, where I dwell; for I, Yahweh, dwell among the children of Israel.’"