1 Und er führte mich zurück des Weges zum äußeren Tore des Heiligtums, welches gegen Osten sah; und es war verschlossen.
2 Und Jehova sprach zu mir: Dieses Tor soll verschlossen sein; es soll nicht geöffnet werden, und niemand soll durch dasselbe eingehen; weil Jehova, der Gott Israels, durch dasselbe eingezogen ist, {Vergl. Kap. 43,2. 4.} so soll es verschlossen sein.
3 Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen {d.h. um eine Opfermahlzeit zu halten. (Vergl. 2. Mose 18,12)} vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben {W. ihrem} Wege soll er hinausgehen.
4 Und er brachte mich auf dem Wege des Nordtores vor das Haus; und ich sah: und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Jehovas; und ich fiel nieder auf mein Angesicht.
5 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, richte dein Herz darauf, und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir rede betreffs aller Satzungen des Hauses Jehovas und betreffs aller seiner Gesetze; und richte dein Herz auf den Eingang des Hauses samt allen Ausgängen des Heiligtums.
6 Und sprich zu den Widerspenstigen, zu dem Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Laßt es genug sein an allen euren Greueln, Haus Israel!
7 indem ihr Söhne der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, hineinführtet, um in meinem Heiligtum zu sein, mein Haus {W. es, mein Haus} zu entweihen, wenn ihr meine Speise {W. mein Brot} , Fett und Blut, darbrachtet, so daß sie meinen Bund brachen zu allen euren Greueln hinzu.
8 Und ihr habt der Hut meiner heiligen Dinge nicht gewartet, sondern habt sie {näml. die Fremden (V.7)} euch zu Wärtern meiner Hut gesetzt in meinem Heiligtum. -
9 So spricht der Herr, Jehova: Kein Sohn der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, von allen Söhnen der Fremde, welche inmitten der Kinder Israel sind, soll in mein Heiligtum kommen.
10 Wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernt haben bei der Verirrung Israels, welches von mir abgeirrt ist, seinen Götzen nach, sie sollen ihre Missetat {O. ihre Ungerechtigkeit, Schuld; so auch nachher} tragen;
11 aber sie sollen in meinem Heiligtum Diener sein, als Wachen an den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen.
12 Weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient haben und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung gewesen sind, darum habe ich meine Hand wider sie erhoben {d.h. zum Schwure} , spricht der Herr, Jehova, daß sie ihre Missetat tragen sollen.
13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir den Priesterdienst auszuüben, und um allen meinen heiligen Dingen, den hochheiligen, zu nahen; sondern sie sollen ihre Schmach und ihre Greuel tragen, die sie verübt haben.
14 Und ich werde sie zu Wärtern der Hut des Hauses machen, für {O. nach, gemäß} all seinen Dienst und für {O. nach, gemäß} alles, was darin verrichtet wird.
15 Aber die Priester, die Leviten, die Söhne Zadoks {Vergl. 2. Sam. 15,24 usw.; 1. Kön. 1,32 usw.; 2,26. 27. 35.} , welche der Hut meines Heiligtums gewartet haben, als die Kinder Israel von mir abirrten, sie sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mir stehen, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht der Herr, Jehova.
16 Sie sollen in mein Heiligtum kommen, und sie sollen meinem Tische {Vergl. Kap. 41,22} nahen, um mir zu dienen, und sollen meiner Hut warten. -
17 Und es soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofs eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen; aber Wolle soll nicht auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und gegen das Haus hin dienen.
18 Leinene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider an ihren Lenden; sie sollen sich nicht in Schweiß {d.h. in etwas, das Schweiß hervorbringt} gürten.
19 Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volke, so sollen sie ihre Kleider, in welchen sie gedient haben, ausziehen in die heiligen Zellen niederlegen, und sollen andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen.
20 Und sie sollen weder ihr Haupt kahl scheren, noch auch das Haar frei wachsen lassen; sie sollen ihr Haupthaar schneiden.
21 Und kein Priester soll Wein trinken, wenn sie in den inneren Vorhof gehen.
22 Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen; sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel und die Witwe, welche von einem Priester Witwe geworden ist, mögen sie nehmen.
23 Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem.
24 Und über Streitsachen sollen sie zum Gericht dastehen, nach meinen Rechten sollen sie richten; und sie sollen meine Gesetze und meine Satzungen bei allen meinen Festen beobachten und meine Sabbathe heiligen.
25 Und keiner soll zu dem Leichnam eines Menschen gehen, daß er unrein werde; nur allein wegen Vater und Mutter, und wegen Sohn und Tochter, wegen eines Bruders und wegen einer Schwester, die keines Mannes gewesen ist, dürfen sie sich verunreinigen.
26 Und nach seiner Reinigung soll man ihm sieben Tage zählen;
27 und an dem Tage, da er in das Heiligtum, in den inneren Vorhof, hineingeht, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr, Jehova. -
28 Und dies soll ihr Erbteil sein: ich bin ihr Erbteil {Eig. Und es soll ihnen zum Erbteil sein, daß ich ihr Erbteil bin}; und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: ich bin ihr Besitztum.
29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte {Vergl. 4. Mose 18,14} in Israel soll ihnen gehören.
30 Und das Erste aller Erstlinge von allem, und alle Hebopfer {Hier, wie öfters, in dem allgemeinen Sinne von Gaben, Schenkungen} von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Hause ruhe.
31 Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.