1 Einen Aeltern fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;
2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit.
3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so lass diese zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern gleiches zu vergelten, denn dieses ist T. r. f. h. gut und angenehm vor Gott.
5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharret in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.
6 Die aber in Wollust lebt, ist lebendig todt.
7 Und dieses gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen, und besonders für die Hausgenossen, nicht sorgt, der hat den Glauben verläugnet und ist schlechter denn ein Ungläubiger.
9 Eine Witwe werde angenommen, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib gewesen,
10 ein Zeugniß hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum, so wollen sie heirathen,
12 und fallen dem Urtheil anheim B. und haben das Urtheil, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.
13 Zugleich aber lernen sie auch müßig sein, umherlaufend in den Häusern; sie sind aber nicht allein müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht geziemt.
14 Ich will nun, daß jüngere Witwen heirathen, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben in Betreff der Lästerung O. der Lästerung wegen;
15 denn schon sind etliche abgewandt, dem Satan nach.
16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so helfe er ihnen aus, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind.
17 Die Aeltesten, die wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre.
18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden" 5. Mose 25, 4. Und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes werth".
19 Wider einen Aeltesten nimm keine Klage an, ausgenommen bei zwei oder drei Zeugen.
20 Die da sündigen, überführe vor allen, damit auch die übrigen Furcht haben.
21 Ich bezeuge dir ernstlich vor Gott und Christo Jesu T. r. dem Herrn Jesu Christo und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge beobachtest ohne Vorurtheil, nichts thuend nach Gunst.
22 Die Hände lege niemandem schnell auf und habe nicht Theil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch.
23 Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen.
24 Von etlichen Menschen sind die Sünden offenbar und gehen voran zum Gericht; etlichen aber folgen sie auch nach.
25 Gleicherweise sind auch die guten Werke offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.
1 Auf einen älteren Mann schlage nicht (mit harten Worten) los, sondern sprich ihm zu, als wäre er dein Vater; jüngere Männer behandle wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, jedoch mit aller Sittsamkeit Und nicht mit verdächtiger Vertraulichkeit.!
3 Unterstütze solche Witwen, die wirklich hilfsbedürftig sind!
4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zunächst Ehe die Gemeinde helfend eintritt. lernen, ihren Angehörigen Liebe zu beweisen und ihren Müttern und Großmüttern die empfangenen Wohltaten zu vergelten. Denn das ist Gott wohlgefällig.
5 Eine wirklich hilfsbedürftige Witwe, die ganz allein steht, die setzt ihre Hoffnung auf Gott und fleht und betet unablässig Tag und Nacht Wie Hanna Luk. 2,36f..
6 Eine Witwe aber, die ein ausschweifendes Leben führt, ist bei lebendigem Leib tot.
7 Dies Das V.5 und 6 Gesagte. schärfe ihnen Den Witwen. ein, damit man ihnen Den Witwen. nicht vorwerfen könne!
8 Sorgt ein Hausvater nicht für seine Hausgenossen Zum Haushalt gehörten auch die Sklaven. Der Bischof Cyprian verlangte von den christlichen Herren, sich auch der Pflege ihrer Sklaven anzunehmen. Das tat schon der Hauptmann in Kapernaum (Matth. 8,5ff.). und namentlich nicht für seine nächsten Verwandten, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Heide Jeder Hausvater soll nach Kräften so für seine Angehörigen sorgen, daß sie nicht nach seinem Tod hilflos dastehen und der Gemeinde zur Last fallen..
9 Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist Die Witwen, die in die Witwenklasse aufgenommen wurden, empfingen ihren Unterhalt von der Gemeinde und hatten dafür bestimmte Dienste zu leisten. Die alten Kirchenväter reden von Witwen, die eine Art Aufsicht über die weiblichen Gemeindeglieder, besonders die Witwen und Waisen führten; sie wurden durch Handauflegung eingesegnet und gelobten, nicht wieder zu heiraten. D.h. nur einmal verheiratet gewesen.. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen D.h. nur einmal verheiratet gewesen. sein
10 und sich durch gute Werke ein ehrenvolles Zeugnis erworben haben. Dahin gehört, daß sie Kinder großgezogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten geholfen, kurz, sich an allen möglichen Liebeswerken beteiligt hat.
11 Jüngere Witwen weise ab Nimm sie nicht in das Witwenverzeichnis auf!! Denn wenn sie im Widerspruch mit dem Dienst Christi Dem sie sich angelobt haben. von Liebeslust gereizt werden, so wollen sie (wieder) heiraten.
12 Damit setzen sie sich dann aber dem Vorwurf aus, daß sie ihr früher gegebenes Wort Sich dem Dienst der Gemeinde zu widmen. gebrochen haben.
13 Zugleich gewöhnen sie sich daran Wenn sie infolge der Unterstützung der Gemeinde nicht für ihren Lebensunterhalt zu sorgen haben., in trägem Nichtstun von Haus zu Haus zu laufen; und nicht nur das, sondern bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier führen sie auch ungehörige Reden.
14 Darum halte ich's für ratsam, daß jüngere Witwen (wieder) heiraten, Kinder gebären und das Hauswesen besorgen, so daß sie den Widersachern Der Frohen Botschaft. keinen Anlaß zu übler Nachrede geben.
15 Denn manchen Von den jüngeren Witwen. haben sich schon vom rechten Weg Von dem Weg der Tugend und Keuschheit. abgewandt und sind dem Satan nachgefolgt.
16 Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne Eine Witwe also, die ganz im Dienst einer weiblichen Privatperson steht, soll auch von dieser unterhalten werden; eine solche Witwe soll nicht von zwei Seiten Unterstützung empfangen: von der Privatperson und von der Gemeinde..
17 Die Ältesten, die als Vorsteher Tüchtiges leisten, ganz besonders solche, die sich's bei der Predigt und Belehrung (der Gemeinde) sauer werden lassen, die sollen durch eine doppelte Gabe geehrt werden Nach der alten Kirchenordnung der sogenannten apostolischen Konstitutionen sollte der Älteste von den Gaben der Gemeinde doppelt soviel erhalten wie die Witwen..
18 Denn die Schrift sagt: Du sollst einem dreschenden Ochsen nicht das Maul verbinden 5. Mos. 25,4., und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert Vgl. Luk. 10,7.."
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, wenn nicht zwei oder drei Zeugen vorhanden sind Die die Anklage bestätigen können (5. Mos. 19,15)..
20 Die (Ältesten), deren Schuld erwiesen ist, weise in Gegenwart aller Aller Ältesten. zurecht, damit auch die anderen gewarnt werden Sinn: damit auch die anderer Ältesten vor ähnlichen Vergehen gewarnt werden.!
21 Vor Gott, dem Herrn Jesus Christus und den auserwählten Engeln ermahne ich dich ernstlich: führe diese Anweisungen In V.19 und 20. ohne Vorurteil Also nicht nach willkürlicher Meinung, ehe die Sache spruchreif ist. aus und tue nichts nach Gunst!
22 Lege niemand übereilt die Hände auf und mache dich nicht an den Sünden anderer mitschuldig Es läßt sich nicht bestimmt sagen, welche Handauflegung bei der Einsetzung zum Amt oder an die Handauflegung bei der Erteilung der Absolution? In diesem Fall wäre die Meinung, daß die Absolution nur dann erteilt werden dürfe, wenn bei dem Büßenden gründliche Reue vorhanden sei.! Halte dich rein Aber übertreibe die Enthaltsamkeit nicht, sondern nimm Rücksicht auf deine Gesundheit (V.23).!
23 Trinke nicht mehr ausschließlich Wasser, sondern wegen deines Magens und deiner häufigen Kränklichkeit genieße etwas Wein!
24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden so klar zutage, daß sie ihnen wie Vorboten auf dem Weg zum Gericht Gemeint ist jedenfalls das göttliche Gericht. Es handelt sich um himmelschreiende Sünden. voraneilen; bei anderen treten sie erst später ans Licht Nämlich an dem göttlichen Gerichtstag (vgl. 1. Kor. 4,5)..
25 Ebenso ist's auch mit den guten Werken: einige sind ganz offenkundig; doch auch solche, mit denen sich's anders verhält, können nicht verborgen bleiben Wenn auch nicht auf Erden, so werden sie doch am göttlichen Gerichtstag offenbar. - Sollen V.24 und 25 das einleiten, was 6,1-2 den Sklaven eingeschärft wird? Die Fehler der Sklaven werden leicht offenbar, ihre guten Werke dagegen bleiben leicht verborgen, während es bei ihren Herren in der Regel umgekehrt ist. Da sollen nun die Sklaven dessen eingedenk sein, daß Gott alle richtet..