7 So gebet T. r. f. h. nun allen, was ihr schuldig seid: die Steuer, dem ihr die Steuer, den Zoll, dem ihr den Zoll, die Furcht, dem ihr die Furcht, die Ehre, dem ihr die Ehre schuldig seid.
7 So gebt denn jedem, was ihm zukommt: Gebt Steuern dem, der darauf Anspruch hat; gebt Zoll dem, der ihn fordern darf; erweist Ehrfurcht, wem sie zukommt, und Achtung, wem sie gebührt!