6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige O. treue Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.
7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenwillig, nicht zornmüthig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn suchend,
8 sondern gastfrei, ein Liebhaber des Guten O. der Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam,
9 anhangend dem treuen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowol mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersacher zu widerlegen.
6 wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtiget, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.
7 Denn ein Bischof soll untadelig sein, als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht pochen, nicht unehrliche Hantierung treiben,
8 sondern gastfrei, gütig, züchtig, gerecht, heilig, keusch
9 und halte ob dem Wort, das gewiß ist und lehren kann, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher.