1 Einen Aeltern fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;
2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit.
3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so lass diese zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern gleiches zu vergelten, denn dieses ist T. r. f. h. gut und angenehm vor Gott.
5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharret in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.
6 Die aber in Wollust lebt, ist lebendig todt.
7 Und dieses gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen, und besonders für die Hausgenossen, nicht sorgt, der hat den Glauben verläugnet und ist schlechter denn ein Ungläubiger.
9 Eine Witwe werde angenommen, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib gewesen,
10 ein Zeugniß hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum, so wollen sie heirathen,
12 und fallen dem Urtheil anheim B. und haben das Urtheil, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.
13 Zugleich aber lernen sie auch müßig sein, umherlaufend in den Häusern; sie sind aber nicht allein müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht geziemt.
14 Ich will nun, daß jüngere Witwen heirathen, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben in Betreff der Lästerung O. der Lästerung wegen;
15 denn schon sind etliche abgewandt, dem Satan nach.
16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so helfe er ihnen aus, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind.
17 Die Aeltesten, die wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre.
18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden" 5. Mose 25, 4. Und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes werth".
19 Wider einen Aeltesten nimm keine Klage an, ausgenommen bei zwei oder drei Zeugen.
20 Die da sündigen, überführe vor allen, damit auch die übrigen Furcht haben.
21 Ich bezeuge dir ernstlich vor Gott und Christo Jesu T. r. dem Herrn Jesu Christo und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge beobachtest ohne Vorurtheil, nichts thuend nach Gunst.
22 Die Hände lege niemandem schnell auf und habe nicht Theil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch.
23 Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen.
24 Von etlichen Menschen sind die Sünden offenbar und gehen voran zum Gericht; etlichen aber folgen sie auch nach.
25 Gleicherweise sind auch die guten Werke offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.
1 Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
4 wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
5 Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
6 wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
7 Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
8 Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
9 Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
10 und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
12 obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
13 Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
14 Es ist daher mein Wille, daß die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlaß zu übler Nachrede geben;
15 manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
16 Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
17 Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
18 denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): »Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden« und (Lk 10,7): »Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.«
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
20 Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
21 Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
22 Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
23 Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
25 Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.