6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige O. treue Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.
7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenwillig, nicht zornmüthig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn suchend,
8 sondern gastfrei, ein Liebhaber des Guten O. der Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam,
9 anhangend dem treuen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowol mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersacher zu widerlegen.
6 nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;
7 denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muß als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;
8 vielmehr muß er gastfrei sein, allem Guten zugetan, besonnen, gerecht (oder: rechtschaffen), gottesfürchtig, enthaltsam;
9 er muß an dem zuverlässigen Wort (Gottes) festhalten, wie er es im Unterricht empfangen hat, damit er imstande ist, aufgrund der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu widerlegen (oder: zu überführen).