1 Einen Aeltern fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;

2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit.

3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.

4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so lass diese zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern gleiches zu vergelten, denn dieses ist T. r. f. h. gut und angenehm vor Gott.

5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharret in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.

6 Die aber in Wollust lebt, ist lebendig todt.

7 Und dieses gebiete, auf daß sie unsträflich seien.

8 Wenn aber jemand für die Seinigen, und besonders für die Hausgenossen, nicht sorgt, der hat den Glauben verläugnet und ist schlechter denn ein Ungläubiger.

9 Eine Witwe werde angenommen, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib gewesen,

10 ein Zeugniß hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.

11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum, so wollen sie heirathen,

12 und fallen dem Urtheil anheim B. und haben das Urtheil, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.

13 Zugleich aber lernen sie auch müßig sein, umherlaufend in den Häusern; sie sind aber nicht allein müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht geziemt.

14 Ich will nun, daß jüngere Witwen heirathen, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben in Betreff der Lästerung O. der Lästerung wegen;

15 denn schon sind etliche abgewandt, dem Satan nach.

16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so helfe er ihnen aus, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hülfe leiste, die wirklich Witwen sind.

17 Die Aeltesten, die wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre.

18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden" 5. Mose 25, 4. Und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes werth".

19 Wider einen Aeltesten nimm keine Klage an, ausgenommen bei zwei oder drei Zeugen.

20 Die da sündigen, überführe vor allen, damit auch die übrigen Furcht haben.

21 Ich bezeuge dir ernstlich vor Gott und Christo Jesu T. r. dem Herrn Jesu Christo und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge beobachtest ohne Vorurtheil, nichts thuend nach Gunst.

22 Die Hände lege niemandem schnell auf und habe nicht Theil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch.

23 Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen.

24 Von etlichen Menschen sind die Sünden offenbar und gehen voran zum Gericht; etlichen aber folgen sie auch nach.

25 Gleicherweise sind auch die guten Werke offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.

1 Einen Alten rede nicht mit Härte an, sondern ermahne ihn als einen Vater, Jüngere als Brüder,

2 ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, mit aller Sittsamkeit

3 Die Wittwen halte in Ehren, die wahre Wittwen sind.

4 Wenn aber eine Wittwe Kinder oder Enkel hat; so soll sie zuerst lernen, ihr Haus zu regieren, und den Aeltern das empfangene Gute zu vergelten; denn das gefällt Gott.

5 Eine wahre Wittwe aber, die verlassen ist, setzt ihr Vertrauen auf Gott, und läßt nicht ab mit Beten und Flehen Tag und Nacht.

6 Die aber ein üppiges Leben führt, ist lebendig todt.

7 Solches schärfe ein, auf daß sie untadelhaft seyen.

8 Wenn aber Jemand keine Sorge hat für die Seinigen, und besonders für seine Hausgenossen, der hat den Glauben verläugnet, und ist ärger als ein Ungläubiger.

9 Eine Wittwe werde erwählt, die nicht unter sechzig Jahre alt ist, Eines Mannes Weib gewesen,

10 die das Zeugniß von guten Werken hat, daß sie Kinder erzogen, Fremde behergerget, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hülfe geleistet, und sich jeden guten Werkes beflissen habe.

11 Jüngere Wittwen meide!denn wenn sie, Christo zuwider, zu wohl leben, so wollen sie heirathen,

12 und fallen in Verantwortung, weil sie das frühere Versprechen gebrochen;

13 zugleich gewöhnen sie sich auch, müßig von Haus zu Haus sich umherzutreiben; und nicht nur müßig, sondern auch schwätzig und fürwitzig, plaudernd, was sich nicht ziemt.

14 Ich will daher, daß die jüngern Wittwen heirathen, Kinder gebären, dem Hauswesen vorstehen, und dem Uebelgesinnten keinen Anlaß zum Lästern geben.

15 Denn Einige sind schon in Satans Dienst zurückgetreten.

16 Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Wittwen hat, so sollen sie diese verpflegen, und sie nicht der Gemeinde zur Last fallen lassen; damit sie die wahren Wittwen unterstützen könne.

17 Priester, die würdig vorstehen, halte man doppelter Belohnung werth, vorzüglich die, welche sich mit Lehre und Unterricht beschäftigen.

18 Denn die Schrift sagt: Du sollst dem dreschenden Ochsen das Maul nicht verkörben, und: der Arbeiter ist seines Lohnes werth.

19 Gegen einen Priester nimm keine Klage an, außer vor zweien oder dreien Zeugen.

20 Die sich Vergehungen schuldig gemachet, denen verweise es im Angesicht Aller, damit auch die Uebrigen sich fürchten.

21 Ich beschwöre dich vor Gott undund dem Herrn Jesu Christo, nach dem Griechischen Jesu Christo und den erhabenen Engeln, daß du hiebei ohne alles Vorurtheil verfahrest und nie mit Parteilichkeit handelst.

22 Lege Niemand die Hände zu voreilig auf und mache dich nicht fremder Sünden theilhaftig! Halte dich selbst rein.

23 Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern genieße etwas Wein, um deines Magens und deiner öftern Kränklichkeit willen.

24 Einiger Menschen Vergehungen sind schon bekannt, ehe sie zur Untersuchung gezogen, von Andern aber werden sie erst späterhin bekannt.

25 Eben so sind auch die guten Werke schon bekannt, und die es noch nicht sind, können nicht verborgen bleiben.