2 Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigenes Weib und eine jegliche habe ihren eigenen Mann.
3 Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht T. r. f. h. Gewogenheit, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne.
4 Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.