1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.
3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jahwe, deinen Gott.
6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf dass es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - {d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen}
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -
11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle {d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38}, womit du dich umhüllst.
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie
14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden:
15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;
16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er hasst sie;
17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,
21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.
27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum dass er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
1 Thou shalt not see thy brother’s ox or his sheep go astray, and hide thyself from them: thou shalt surely bring them again unto thy brother. 2 And if thy brother be not nigh unto thee, or if thou know him not, then thou shalt bring it home to thy house, and it shall be with thee until thy brother seek after it, and thou shalt restore it to him. 3 And so shalt thou do with his ass; and so shalt thou do with his garment; and so shalt thou do with every lost thing of thy brother’s, which he hath lost, and thou hast found: thou mayest not hide thyself. 4 Thou shalt not see thy brother’s ass or his ox fallen down by the way, and hide thyself from them: thou shalt surely help him to lift them up again.
5 A woman shall not wear that which pertaineth unto a man, neither shall a man put on a woman’s garment; for whosoever doeth these things is an abomination unto Jehovah thy God.
6 If a bird’s nest chance to be before thee in the way, in any tree or on the ground, with young ones or eggs, and the dam sitting upon the young, or upon the eggs, thou shalt not take the dam with the young: 7 thou shalt surely let the dam go, but the young thou mayest take unto thyself; that it may be well with thee, and that thou mayest prolong thy days.
8 When thou buildest a new house, then thou shalt make a battlement for thy roof, that thou bring not blood upon thy house, if any man fall from thence.
9 Thou shalt not sow thy vineyard with two kinds of seed, lest the whole fruit be forfeited, the seed which thou hast sown, and the increase of the vineyard. 10 Thou shalt not plow with an ox and an ass together. 11 Thou shalt not wear a mingled stuff, wool and linen together.
12 Thou shalt make thee fringes upon the four borders of thy vesture, wherewith thou coverest thyself.
13 If any man take a wife, and go in unto her, and hate her, 14 and lay shameful things to her charge, and bring up an evil name upon her, and say, I took this woman, and when I came nigh to her, I found not in her the tokens of virginity; 15 then shall the father of the damsel, and her mother, take and bring forth the tokens of the damsel’s virginity unto the elders of the city in the gate; 16 and the damsel’s father shall say unto the elders, I gave my daughter unto this man to wife, and he hateth her; 17 and, lo, he hath laid shameful things to her charge, saying, I found not in thy daughter the tokens of virginity; and yet these are the tokens of my daughter’s virginity. And they shall spread the garment before the elders of the city. 18 And the elders of that city shall take the man and chastise him; 19 and they shall fine him a hundred shekels of silver, and give them unto the father of the damsel, because he hath brought up an evil name upon a virgin of Israel: and she shall be his wife; he may not put her away all his days. 20 But if this thing be true, that the tokens of virginity were not found in the damsel; 21 then they shall bring out the damsel to the door of her father’s house, and the men of her city shall stone her to death with stones, because she hath wrought folly in Israel, to play the harlot in her father’s house: so shalt thou put away the evil from the midst of thee.
22 If a man be found lying with a woman married to a husband, then they shall both of them die, the man that lay with the woman, and the woman: so shalt thou put away the evil from Israel.
23 If there be a damsel that is a virgin betrothed unto a husband, and a man find her in the city, and lie with her; 24 then ye shall bring them both out unto the gate of that city, and ye shall stone them to death with stones; the damsel, because she cried not, being in the city; and the man, because he hath humbled his neighbor’s wife: so thou shalt put away the evil from the midst of thee.
25 But if the man find the damsel that is betrothed in the field, and the man force her, and lie with her; then the man only that lay with her shall die: 26 but unto the damsel thou shalt do nothing; there is in the damsel no sin worthy of death: for as when a man riseth against his neighbor, and slayeth him, even so is this matter; 27 for he found her in the field, the betrothed damsel cried, and there was none to save her.
28 If a man find a damsel that is a virgin, that is not betrothed, and lay hold on her, and lie with her, and they be found; 29 then the man that lay with her shall give unto the damsel’s father fifty shekels of silver, and she shall be his wife, because he hath humbled her; he may not put her away all his days.
30 A man shall not take his father’s wife, and shall not uncover his father’s skirt.