1 Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme des Fluches {O. der Beschwörung; vergl. Spür. 29,24} hört, und er war Zeuge, sei es dass er es gesehen oder gewusst hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres {W. unreinen Gewimmels, wie 1. Mose 1,20}, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig;
4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat;
6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jahwe für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für {W. als} seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jahwe bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen.
9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuss des Altars: es ist ein Sündopfer.
10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jahwes: es ist ein Sündopfer.
13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jahwes sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jahwe bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Und was er an dem Heiligen {Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d.h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat} gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewusst, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewisslich an Jahwe verschuldet.
20 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jahwe begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,
22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen:
23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers.
25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester;
26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jahwe, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.
1 And if any one sin, in that he heareth the voice of adjuration, he being a witness, whether he hath seen or known, if he do not utter it, then he shall bear his iniquity. 2 Or if any one touch any unclean thing, whether it be the carcass of an unclean beast, or the carcass of unclean cattle, or the carcass of unclean creeping things, and it be hidden from him, and he be unclean, then he shall be guilty. 3 Or if he touch the uncleanness of man, whatsoever his uncleanness be wherewith he is unclean, and it be hid from him; when he knoweth of it, then he shall be guilty. 4 Or if any one swear rashly with his lips to do evil, or to do good, whatsoever it be that a man shall utter rashly with an oath, and it be hid from him; when he knoweth of it, then he shall be guilty in one of these things. 5 And it shall be, when he shall be guilty in one of these things, that he shall confess that wherein he hath sinned: 6 and he shall bring his trespass-offering unto Jehovah for his sin which he hath sinned, a female from the flock, a lamb or a goat, for a sin-offering; and the priest shall make atonement for him as concerning his sin.
7 And if his means suffice not for a lamb, then he shall bring his trespass-offering for that wherein he hath sinned, two turtle-doves, or two young pigeons, unto Jehovah; one for a sin-offering, and the other for a burnt-offering. 8 And he shall bring them unto the priest, who shall offer that which is for the sin-offering first, and wring off its head from its neck, but shall not divide it asunder: 9 and he shall sprinkle of the blood of the sin-offering upon the side of the altar; and the rest of the blood shall be drained out at the base of the altar: it is a sin-offering. 10 And he shall offer the second for a burnt-offering, according to the ordinance; and the priest shall make atonement for him as concerning his sin which he hath sinned, and he shall be forgiven.
11 But if his means suffice not for two turtle-doves, or two young pigeons, then he shall bring his oblation for that wherein he hath sinned, the tenth part of an ephah of fine flour for a sin-offering: he shall put no oil upon it, neither shall he put any frankincense thereon; for it is a sin-offering. 12 And he shall bring it to the priest, and the priest shall take his handful of it as the memorial thereof, and burn it on the altar, upon the offerings of Jehovah made by fire: it is a sin-offering. 13 And the priest shall make atonement for him as touching his sin that he hath sinned in any of these things, and he shall be forgiven: and the remnant shall be the priest’s, as the meal-offering.
14 And Jehovah spake unto Moses, saying, 15 If any one commit a trespass, and sin unwittingly, in the holy things of Jehovah; then he shall bring his trespass-offering unto Jehovah, a ram without blemish out of the flock, according to thy estimation in silver by shekels, after the shekel of the sanctuary, for a trespass-offering: 16 and he shall make restitution for that which he hath done amiss in the holy thing, and shall add the fifth part thereto, and give it unto the priest; and the priest shall make atonement for him with the ram of the trespass-offering, and he shall be forgiven.
17 And if any one sin, and do any of the things which Jehovah hath commanded not to be done; though he knew it not, yet is he guilty, and shall bear his iniquity. 18 And he shall bring a ram without blemish out of the flock, according to thy estimation, for a trespass-offering, unto the priest; and the priest shall make atonement for him concerning the thing wherein he erred unwittingly and knew it not, and he shall be forgiven. 19 It is a trespass-offering: he is certainly guilty before Jehovah.