1 Und Jahwe redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. eine Weidetrift} rings um dieselben her den Leviten geben.
3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.
4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach aussen hin tausend Ellen betragen ringsum;
5 und ihr sollt ausserhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.
8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat {Eig. von den Vielen... von den Wenigen}, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat {Eig. von den Vielen... von den Wenigen}, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
9 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,
11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer {Eig. Löser, der nächste Verwandte}, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Hier und nachher dasselbe Wort wie: "Totschläger"}; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte {Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V.18: Handwerkzeug}, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug {O. Gegenstand}, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20 Und wenn er ihn aus Hass gestossen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,
21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestossen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;
25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
27 und der Bluträcher findet ihn ausserhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen {Eig. antworten}, dass er sterbe.
31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewisslich getötet werden.
32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, dass er vor {Eig. bis zu} dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.
33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, ausser durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jahwe, wohne inmitten der Kinder Israel.
1 And Jehovah spake unto Moses in the plains of Moab by the Jordan at Jericho, saying, 2 Command the children of Israel, that they give unto the Levites of the inheritance of their possession cities to dwell in; and suburbs for the cities round about them shall ye give unto the Levites. 3 And the cities shall they have to dwell in; and their suburbs shall be for their cattle, and for their substance, and for all their beasts. 4 And the suburbs of the cities, which ye shall give unto the Levites, shall be from the wall of the city and outward a thousand cubits round about. 5 And ye shall measure without the city for the east side two thousand cubits, and for the south side two thousand cubits, and for the west side two thousand cubits, and for the north side two thousand cubits, the city being in the midst. This shall be to them the suburbs of the cities. 6 And the cities which ye shall give unto the Levites, they shall be the six cities of refuge, which ye shall give for the manslayer to flee unto: and besides them ye shall give forty and two cities. 7 All the cities which ye shall give to the Levites shall be forty and eight cities; them shall ye give with their suburbs. 8 And concerning the cities which ye shall give of the possession of the children of Israel, from the many ye shall take many; and from the few ye shall take few: every one according to his inheritance which he inheriteth shall give of his cities unto the Levites.
9 And Jehovah spake unto Moses, saying, 10 Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye pass over the Jordan into the land of Canaan, 11 then ye shall appoint you cities to be cities of refuge for you, that the manslayer that killeth any person unwittingly may flee thither. 12 And the cities shall be unto you for refuge from the avenger, that the manslayer die not, until he stand before the congregation for judgment. 13 And the cities which ye shall give shall be for you six cities of refuge. 14 Ye shall give three cities beyond the Jordan, and three cities shall ye give in the land of Canaan; they shall be cities of refuge. 15 For the children of Israel, and for the stranger and for the sojourner among them, shall these six cities be for refuge; that every one that killeth any person unwittingly may flee thither.
16 But if he smote him with an instrument of iron, so that he died, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. 17 And if he smote him with a stone in the hand, whereby a man may die, and he died, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. 18 Or if he smote him with a weapon of wood in the hand, whereby a man may die, and he died, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. 19 The avenger of blood shall himself put the murderer to death: when he meeteth him, he shall put him to death. 20 And if he thrust him of hatred, or hurled at him, lying in wait, so that he died, 21 or in enmity smote him with his hand, so that he died; he that smote him shall surely be put to death; he is a murderer: the avenger of blood shall put the murderer to death, when he meeteth him.
22 But if he thrust him suddenly without enmity, or hurled upon him anything without lying in wait, 23 or with any stone, whereby a man may die, seeing him not, and cast it upon him, so that he died, and he was not his enemy, neither sought his harm; 24 then the congregation shall judge between the smiter and the avenger of blood according to these ordinances; 25 and the congregation shall deliver the manslayer out of the hand of the avenger of blood, and the congregation shall restore him to his city of refuge, whither he was fled: and he shall dwell therein until the death of the high priest, who was anointed with the holy oil. 26 But if the manslayer shall at any time go beyond the border of his city of refuge, whither he fleeth, 27 and the avenger of blood find him without the border of his city of refuge, and the avenger of blood slay the manslayer; he shall not be guilty of blood, 28 because he should have remained in his city of refuge until the death of the high priest: but after the death of the high priest the manslayer shall return into the land of his possession.
29 And these things shall be for a statute and ordinance unto you throughout your generations in all your dwellings. 30 Whoso killeth any person, the murderer shall be slain at the mouth of witnesses: but one witness shall not testify against any person that he die. 31 Moreover ye shall take no ransom for the life of a murderer, that is guilty of death; but he shall surely be put to death. 32 And ye shall take no ransom for him that is fled to his city of refuge, that he may come again to dwell in the land, until the death of the priest. 33 So ye shall not pollute the land wherein ye are: for blood, it polluteth the land; and no expiation can be made for the land for the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it. 34 And thou shalt not defile the land which ye inhabit, in the midst of which I dwell: for I, Jehovah, dwell in the midst of the children of Israel.