1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, dass er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt,
2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes,
3 und der andere Mann hasst sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entlässt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat:
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jahwe; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jahwe, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat {W. ein neues Weib nimmt}, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein {O. in seinem} Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat.
6 Man soll nicht Mühle {d.h. eine Handmühle} noch Mühlstein {d.h. den oberen Stein, den Läufer} pfänden; denn wer das tut, pfändet {W. denn er pfändet} das Leben.
7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven {O. Knecht} behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, dass du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.
9 Gedenke dessen, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;
11 draussen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;
13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel {Vergl. die Anm. zu 2. Mose 22,26} schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jahwe, deinem Gott.
14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling {O. Tagelöhner} von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.
15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich {O. wider dich} zu Jahwe schreie, und Sünde an dir sei.
16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen {O. samt den Kindern... samt den Vätern}, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen {O. samt den Kindern ... samt den Vätern}; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden.
17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und dass Jahwe, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf dass Jahwe, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände.
20 Wenn du deine Oliven {Eig. deinen Olivenbaum} abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
22 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.