1 Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme des Fluches {O. der Beschwörung; vergl. Spür. 29,24} hört, und er war Zeuge, sei es dass er es gesehen oder gewusst hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres {W. unreinen Gewimmels, wie 1. Mose 1,20}, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig;
4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat;
6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jahwe für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für {W. als} seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jahwe bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen.
9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuss des Altars: es ist ein Sündopfer.
10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jahwes: es ist ein Sündopfer.
13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jahwes sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jahwe bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Und was er an dem Heiligen {Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d.h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat} gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewusst, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewisslich an Jahwe verschuldet.
20 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jahwe begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,
22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen:
23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers.
25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester;
26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jahwe, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.
1 Und wenn Jemand sich versündigt, und die Stimme des Fluches hört, und er selbst Zeuge ist, oder es gesehen hat, oder es weiß, wenn er es nicht anzeigt; so trägt er seine Schuld.
2 Und wenn Jemand irgendetwas Unreines anrührt, sey es das Aas eines unreinen wilden Thieres, oder das Aas eines unreinen zahmen Thieres, oder das Aas eines unreinen kriechenden Thieres, und es ist ihm unbewußt; so ist er unrein, und hat sich verschuldet.
3 Und wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in irgendeiner Verunreinigung, worin er sich verunreinigt hat, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich verschuldet;
4 oder wenn Jemand schwört, und über die Lippen hinschwätzt - zum Bösen oder zum Guten - zu Allem, was derselbe schwätzt, mit einem Schwur, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich in einem dieser Dinge verschuldet.
5 Und es geschehe, wenn er in einem dieser Dinge sich verschuldet hat; so soll er bekennen, was er darin gesündigt hat;
6 und sein Schuldopfer Jehova bringen für seine Sünde, die er begangen hat, vom Kleinvieh ein Mutterschaf, oder eine Ziege, zum Sündopfer, und der Priester versöhne ihn wegen seiner Schuld.
7 Wenn aber sein Vermögen nicht hinreichend genug ist für ein Schaf, so bringe er für seine Schuld, die er begangen hat, Jehova zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Die bringe er dem Priester; der bringe das, welches zum Sündopfer bestimmt ist, zuerst dar, und knicke seinen Kopf nach dem Genick zu, reiße ihn aber nicht ab
9 Und er sprenge vom Blute des Sündopfers an die Wand des Altares; was aber vom Blute übrig bleibt, das komme an den Fußboden des Altares; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und die zweite opfere er zum Brandopfer nach der Gebühr; so versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben seyn.
11 Und wenn sein Vermögen nicht zu zwei Turteltauben, oder zu zwei jungen Tauben hinreicht; so bringe er als Opfergabe für seine Sünden den zehnten Theil eines Epha feines Mehl zum Sündopfer; er thue darauf kein Oel, und lege darauf keinen Weihrauch, weil es ein Sündopfer ist.
12 Und er bringe es dem Priester, und nehme davon eine Handvoll zum Opfertheil, und zünde es an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Sündopfer ist dieß.
13 So versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat in irgend einem jener Dinge, und es wird ihm vergeben seyn; dann gehöre es dem Priester, wie beim Speisopfer.
14 Ferner redete Jehova zu Mose und sprach:
15 Wenn Jemand sich vergeht, und aus Versehen sündigt an etwas, das Jehova geheiligt ist; so bringe er Jehova sein Schuldopfer dar, einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung nach Sekeln Silbers, nach dem Sekel des Heiligthumes, der Schuld gemäß.
16 Und was er am Geheiligten gesündigt hat, soll er ersetzen; und den fünften Theil davon soll er dazu legen, und es dem Priester geben; und der Priester versöhne ihn durch den Widder des Schuldopfers; so wird ihm vergeben seyn.
17 Und wenn Jemand sich versündigt, und eines gethan hat von den Verboten Jehova's, die man nicht thun soll, und es nicht wußte; so hat er sich verschuldet, und trägt seine Schuld;
18 und er bringe einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung, gemäß der Schuld, dem Priester; und der Priester versöhne ihn wegen seines Versehens, das er begangen hat, und nichts wußte; so wird ihm vergeben seyn.
19 Ein Schuldopfer ist dieß; vergangen hat er sich gegen Jehova.