6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.

7 Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,

8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam,

9 anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf dass er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.

6 wenn da anders Jemand ohne Tadel, Eines Weibes Mann ist, der gläubige Kinder hat, die weder durch liederliches Leben berüchtigt, noch ungehorsam sind.

7 Denn ein Bischof muß als Haushalter Gottes unbescholten seyn, nicht anmaßend, nicht zornmüthig, nicht dem Trunke, nicht der Zänkerei, nicht schändlicher Gewinnsucht ergeben;

8 sondern gastfrei, Freund alles Guten, gesetzt, gerecht, fromm, enthaltsam,

9 und sich, dem Unterrichte gemäß, fest an die zuverlässige Lehre halten, daß er tüchtig sey, in der gesunden Lehre sowohl zu stärken, als auch die Gegner zu widerlegen.